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Microsoft (2): Im Westen nichts Neues

19.01.2000
Conclusions of Law veröffentlicht

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ebenfalls gestern veröffentlichte Microsoft seine "Conclusions of Law" im schwelenden Antitrust-Prozess, in dem sich das Unternehmen mit der Klage des US-Justizministeriums (Department of Justice) und 19 einzelner US-Bundesstaaten auseinander setzen muss. In ihrer Erwiderung auf die "Findings of fact" des vorsitzenden Richters Thomas Jackson (CW Infonet berichtete) und die Stellungnahme der Kläger (CW Infonet berichtete) brachte die Company allerdings kaum neue Argumente zu Papier.

"Wir lehnen viele der Feststellungen des Gerichts respektvoll ab ["respectfully disagree"] und glauben, dass diese durch die Sachlage nicht gerechtfertigt sind", so das vorsichtige Fazit des 70-seitigen Microsoft-Papiers (der vollständige Text findet sich unter www.microsoft.com/trial/presspass/). Der Softwareriese besteht weiterhin darauf, nicht gegen die US-Kartellgesetze verstoßen zu haben. Weder habe man den Browser Internet Explorer in unzulässiger Weise mit dem Betriebssystem verquickt, noch sei man ein Monopolist. Deren hervorstechendes Merkmal, so Microsoft, sei die Eigenschaft, Preise frei diktieren zu können - und das sei trotz zugegeben hohen Marktanteils beim Windows-Betriebssystem nicht gegeben.

In einem weiteren Streitpunkt führte Microsoft sogar die britische Comedy-Truppe Monty Python an. Diese hatte 1976 einen Urheberrechtsstreit gegen den Fernsehsender ABC gewonnen, nachdem dieser eine 30-minütige Fernsehshow ungefragt um sieben Minuten verkürzt hatte. Genau so wie Monty Python seine Sendung als "Gesamtkunstwerk" verstanden wissen wollte, pocht nun Microsoft auf das Urheberrecht an Windows als "Großes Ganzes". Es sei deshalb nicht zulässig, dass Computerhersteller das Erscheinungsbild von Windows (und sei es auch nur beim ersten Systemstart) veränderten.

Der Kartellprozess soll offiziell mit einer Anhörung beider Seiten am 22. Februar 2000 fortgesetzt werden, das endgültige Urteil von Richter Jackson wird für April erwartet - so es nicht vorher noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.