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Metabox´ Wunschdenken wird Fall für den Staatsanwalt

11.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen das insolvente Multimedia-Unternehmen Metabox AG. Grund ist der Verdacht, die Company habe eine falsche Ad-hoc-Meldung herausgegeben. In einer Pflichtmitteilung vom 28. Juni 2000 meldete das Unternehmen, es habe mit dem skandinavischen Konsortium Inter-Nordic eine Absichtserklärung über die Lieferung von insgesamt 1,8 Millionen Settop-Boxen unterzeichnet und sei dessen exklusiver Partner. Nach der Veröffentlichung ging der Kurs der am Neuen Markt gehandelte Aktie stark nach oben.

Recherchen der "Hannoversche Allgemeine" ergaben jedoch, dass die Mitteilung nicht auf Tatsachen, sondern auf Wunschdenken gegründet sein könnte. So war Inter-Nordic zum Zeitpunkt der Ad-hoc-Meldung nicht im dänischen Handelsregister eingetragen und hatte keine Angestellten. Außerdem erklärte Intel-Nordic-Chef Duong Hoang Thao Ngo, er sei keine Verpflichtung eingegangen, die 1,8 Millionen Boxen zu kaufen. Ziel des Letter of Intent war es vielmehr, die Vermarktungsrechte für Nordeuropa zu erwerben. Bei der dabei genannten Zahl handle es sich nur eine Schätzung des Potenzials. Auch die von Metabox erwähnte Investorengruppe ist laut Thao Ngo ein reines Phantasieprodukt. Dafür spricht auch, dass die deutsche und englische Version der Metabox-Pflichtmitteilung klare Unterschiede aufweisen: In der deutschen Fassung der Ad-hoc-Meldung teilten die Hildesheimer mit, Inter-Nordic sei ein Zusammenschluss von Investoren aus Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und

Island. In der englische Version stand dagegen, dass der Zusammenschluss der Investoren erst bevorstehe. Die Staatsanwaltschaft rechnet, dass die laufenden Untersuchungen noch bis zu zwei Monate andauern. Dabei ermittelt die Behörde auch in Dänemark und prüft Aufträge, die Metabox angeblich aus Israel erhalten haben soll.