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Mehr Verbraucherschutz beim E-Commerce

29.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - E-Commerce-Kunden sollen die Möglichkeit haben, bei Problemen mit einem Anbieter in ihrem Heimatland Klage einzureichen, auch wenn der Hersteller dort nicht vertreten ist. Diese Forderung haben europäischen Verbraucherverbände bei der Europäische Union eingereicht. Eine Vertreterin des Dachverbands sagte, die EU-Kommission dürfe dem Druck der Wirtschaft nicht nachgeben. Diese setze sich dafür ein, daß eine Firma nur in dem Land verklagt werden kann, in dem der Unternehmenssitz ist oder in dem es eine Niederlassung hat. Dieses Prinzip laufe auf eine Rechtsschutzverweigerung für Konsumenten heraus, klagte sie. Werde den Konsumenten bei grenzüberschreitenden Käufen über das Internet der Gang vor die Heimatgerichte verweigert, hätten sie es im Streitfall möglicherweise mit einer anderen Sprache und fremden Gesetzen zu tun.