Bundesregierung

Mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet

24.08.2011
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch in Berlin, dass Unternehmen verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet vor der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Anschließend muss ein Button angeklickt werden, der deutlich macht, dass man nun die kostenpflichtige Ware verbindlich bestellt. Erst nach dieser Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden - so sollen verdeckte Kostenfallen unterbunden werden.

"Mit der 'Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur "Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Die SPD betonte, der Kostenschutz komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch 2010 abgelehnt, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden. (dpa/tc)