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Mehr Möglichkeiten zur Abschreibung

20.09.1996

Die Abschreibungsmöglichkeiten für technische Geräte und damit auch DV-Anlagen, die sehr schnell veralten, müssen nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern verbessert werden. Derzeit würden, so die IHK, die Abschreibungstabellen vom Bundesfinanzministerium überarbeitet. Allein an den stark fallenden Preisen ein bis zwei Jahre, nachdem die Systeme auf den Markt gekommen sind, sei jedoch deren immer schnellere wirtschaftliche Abnutzung abzulesen. Für Großrechner hält die IHK daher eine Abschreibungsdauer von vier bis fünf Jahren angemessen für PCs und Notebooks sollten drei Jahre genügen.