Mehr Geld für IT-Selbständige

23.11.2006
Informatiker, die bisher Gewerbesteuer zahlten, können vom Finanzamt Steuern rückerstattet bekommen, wenn sie als Freiberufler anerkannt werden.

Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch! Es gibt unter bestimmten Umständen rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen" vorgetragen werden können.

Tipps für Freiberufler

Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater, Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes

Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI). Bei Fragen erreichen Sie ihn unter E-Mail peterbrenner@t-online.de oder Telefon 0172/547 08 92. Zusätzlich können Sie sich unter www.svkanzlei.de informieren.

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Chance auch für Autodidakten

Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit in der Systemsoftwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßigen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllten diese hohen Anforderungen nicht, und zahlen Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sind diese Tatsachen dem Finanzamt glaubhaft zu belegen.

Dabei kann auch ein Autodidakt ein vergleichbares Wissen mit dem Absolventen einer Fachhochschule oder Universität nachweisen, wenn er eine Praxis von mindestens zehn Jahren besitzt. Bei einer geringeren praktischen Erfahrung kommt es auf den höchsten Schulabschluss, Zertifizierungen, Seminare und andere berufliche Erfahrungen an. Der Schwerpunkt der Tätigkeit sollte in der Systemsoftwareentwicklung liegen. Häufig ergibt eine erneute Analyse der Tätigkeit den überwiegenden Anteil an systemtechnischen Aufgaben.

Richtige Einstufung wichtig

Wie ist aber eine ingenieurvergleichbare Tätigkeit zu beweisen? In seinen Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) schwammige Definitionen formuliert. Damit bleibt es für die Finanzbeamten schwierig, einen Informatiker richtig einzustufen. Häufig überwiegen subjektive einzelfallbezogene Entscheidungen. Das erste Problem taucht auf, wenn eine Tätigkeit als ingenieurvergleichbar anzuerkennen oder abzulehnen ist. Welche Kriterien sind anzuwenden? Woran ist eine solche Tätigkeit erkennbar? Der BFH sagt dazu lediglich, dass es Aufgabe eines Ingenieurs ist, auf der Grundlage natur- und technikwissenschaftlicher Erkenntnisse technische Werke zu fertigen. Als Beweis genügt es nicht, dem Finanzamt zu erklären, dass eine ingenieurvergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, sondern es müssen Referenzen und Arbeitsproben geliefert werden.

Ein Selbständiger, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2000 erst im Jahr 2002 abgab, hat bis Ende 2006 die Möglichkeit, eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2000 zu beantragen. Es gilt eine Frist von vier Jahren ab der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

Der Steuerpflichtige sollte versuchen, sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage abgelehnt wird. Die Anerkennung erfolgt nur über Nachweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch juristische und steuerrechtliche Argumentationen.

Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige. Mit einer methodisch ausgerichteten Beweisführung ist der Freiberuflerstatus zu erreichen. Dann fallen neben der Gewerbesteuer der IHK-Beitrag, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Kosten für eine doppelte Buchführung sowie die Bilanzerstellung weg. Kommt es zu einer rückwirkenden Einstufung als Freiberufler, ist es zusätzlich möglich, die IHK-Beiträge erstattet zu bekommen. Die Erfolgsaussichten sind bei einer stringenten Darstellung als hoch zu bezeichnen. Die Vorlage eines Gutachtens überzeugt in der Regel die Finanzämter. (hk)