"Meldegeheimnis"soll Bürger schützen:

Mehr Datenschutz durch Meldegesetz

01.12.1978

BONN (ee) - Der Bürger soll vor ungerechtfertigtem Zugriff auf seine Daten durch die Einführung eines "Meldegeheimnisses" geschützt werden. Diese Ansicht vertrat Bundesinnenminister Gerhart Baum bei einem Sachverständigen-Hearing zum Datenschutz in Bonn.

Baum: "Die persönlichsten Daten sollten nicht einem jederzeitigen staatlichen Zugriff ausgesetzt werden." Anlaß der Anhörung war die starke Kritik an der Vorlage für ein Bundesmeldegesetz gewesen, die seinerzit unter Maihofer noch erarbeitet worden war, aber zurückgezogen werden mußte. Baum kündigte bei dem Expertengespräch an, eine Änderung des erst wenige Monate praktizierten Bundesdatenschutzgesetzes komme in dieser Legislaturperiode nicht in Betracht. Ein Bundesmeldegesetz biete jedoch die Chance, den Datenschutz in einem wichtigen Bereich weiterzuentwickeln.