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Medienwächter besorgt über Allianz Premiere-Telekom

21.06.2006
Die Medienwächter sehen die Internet- Allianz der Deutschen Telekom und des Bezahlsenders Premiere zur Live-Übertragung von Fußball-Bundesligaspielen mit Sorge.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) kündigte am Mittwoch an, den Kooperationsvertrag genau zu prüfen. Die bisherigen Erklärungen von Telekom und Premiere reichten nicht aus, erklärte die DLM am Mittwoch in Hannover. "Die DLM betrachtet mit Sorge, dass große Infrastrukturanbieter zunehmend kostspielige und massenattraktive Sportübertragungsrechte erwerben."

Die Telekom hatte sich die Internet-Rechte an der Fußball-Bundesliga gesichert und will sie gemeinsam mit Premiere über superschnelle Internet-Leitungen übertragen. In schriftlichen Erklärungen an die Medienwächter haben die beiden Unternehmen nochmals bekräftigt, dass die medienrechtliche Verantwortung bei Premiere liege - und nicht beim Infrastrukturbetreiber Telekom.

"Die vollständige redaktionelle Unabhängigkeit von Premiere steht außer Zweifel", versuchte Premiere-Chef Kofler am Mittwoch die Bedenken der DLM zu zerstreuen. Der Bezahlsender habe die Übertragungsrechte von der Telekom erworben. Die publizistische Richtlinienkompetenz liege beim Premiere-Vorstand. Die Telekom könne keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. "Alle Moderatoren, Kommentatoren und Experten haben direkte Verträge mit Premiere und sind ausschließlich der Premiere Sportredaktion weisungsgebunden."

Die Landesmedienanstalten sind aber weiter skeptisch. Die Besorgnis erregende Entwicklung habe ihren Anfang genommen, als die Bundesliga-Rechte für das Pay-TV an den neuen Anbieter Arena vergeben wurden. Denn Arena gehört den Kabelnetzbetreibern Ish, Iesy und Tele Columbus. "Aus Sicht der Direktorenkonferenz ist durch die zunehmende Bedeutung der Plattformbetreiber für die öffentliche Meinungsbildung eine grundlegende Veränderung der deutschen Fernsehlandschaft zu erwarten", erklärte die DLM daher. Diese Entwicklung werde vom bestehenden Medienrecht noch nicht ausreichend erfasst. (dpa/tc)