Wie die "New York Times" berichtet, werden mit dem Symbol künftig alle Online-Anzeigen ausgewiesen, die demografische sowie Verhaltensdaten der Nutzer einsetzen beziehungsweise darauf basieren. Die Idee war es, ein Symbol zu schaffen, dass sich die User leicht merken und dann mit der entsprechenden Information dahinter verknüpfen können, heißt es Future of Privacy Forum, das an der Umsetzung mitgearbeitet hat. Damit soll in Zukunft auf einen Blick klar sein, wenn es sich um zielgerichtete Werbung handelt.
Die meisten größeren Unternehmen werden voraussichtlich ab Sommer damit beginnen, das neue Icon neben ihre Online-Werbung zu setzen. Wenn ein User drauf klickt, wird er auf eine Seite umgeleitet, die das Symbol und seinen Sinn erläutert. Die Einführung erfolgt im Zuge einer breiten Debatte um Online-Privatsphäre und Datenschutz im Internet. Auch die amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat bereits kritisiert, dass die Datenschutzrichtlinien der Unternehmen nicht eindeutig genug seien, und diskutiert darüber, inwieweit Nutzerdaten derzeit angemessen verwendet werden.
Noch sei es aber zu früh, um einschätzen zu können, wie nützlich das Icon für die Konsumenten sein wird, so Maneesha Mithal, Associate Director Privacy and Identity Protection bei der FTC. "Wir unterstützen die Industrie die ihrem Bemühen, ein beständiges Symbol zu entwickeln, das die Konsumenten über Online-Werbung informiert", so Mithal.
Schon im vergangenen Sommer kündigte die Branche neue Richtlinien beim Online-Marketing an, um den Usern mehr Anonymität sowie Mitsprache beim Datensammeln zu ermöglichen. Behavioral Advertising ist vor allem in den USA verbreitet, wenn auch umstritten. Hierzulande ist es aufgrund der Gesetzeslage generell schwierig, solche Werbung einzusetzen. Das bestätigte auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), gegenüber pressetext. "Damit würden die Anbieter hierzulande auf Rechtsprobleme stoßen. Im Online-Bereich ist für die Nutzung von Daten zur Werbung eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erforderlich." (pte)