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Drakonische Maßnahmen gegen Kinderpornografie

Mann erhält fünf Jahre striktes Internet-Verbot

08.10.1998
Von Michael Hufelschulte
Drakonische Maßnahmen gegen Kinderpornografie

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Dem 29jährigen früheren Versicherungsagenten Thomas Baskind wurde per Gerichtsurteil für fünf Jahre jede Benutzung des Internet untersagt. Er war des Besitzes von Kinderpornografie und der versuchten Weitergabe derselben an Minderjährige für schuldig befunden worden. Baskind war den Strafverfolgern ins Netz gegangen, als er in einem Chat-Raum von America Online (AOL) eine Fernsehreporterin aus Los Angeles kontaktierte, die sich als Teenager ausgab. In einem höchstrichterlichen Urteil wurde Baskind nun auferlegt, keine Computer mit Internet-Zugang mehr zu benutzen. Seine Kreditkartenabrechnungen und Telefonrechnungen werden zu diesem Zweck regelmäßig überprüft. Das ist aber noch nicht alles: Der Pädophile darf kein Telefon für Gespräche sexuellen Inhaltes benutzen, muß einmal pro Woche zum Psychologen und zu Treffen der Anonymen Alkoholiker. Ferner ist ihm die Annahme einer Arbeit, der Beitritt zu einer Organisation oder das Betreten irgendeiner Lokalität untersagt, in der er unkontrolliert Kontakt mit Minderjährigen aufnehmen könnte (etwa Videospielhallen, Spielwarenläden, Spielplätze oder Zoohandlungen).