Hotelgäste im Aufzug verletzt

Malheur bei Geschäftsreise

21.08.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Der Generalunternehmer haftet für Schäden durch einen fehlerhaft programmierten Aufzug.

Eine von dem Hotelier mit dem Umbau zu einem Hotelbetrieb beauftragte Generalunternehmerin haftet dem Grunde nach für eingetretene Personenschäden infolge fehlerhafter Programmierung des installierten Hotelaufzugs. Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein" der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 14.12.2011 zu seinem Urteil vom 15. November 2011 (I-21 U 167/10).

Manchmal kann selbst das harmlose Benutzen von Aufzügen gefährliche Folgen haben.
Manchmal kann selbst das harmlose Benutzen von Aufzügen gefährliche Folgen haben.
Foto: xy - Fotolia.com

Die beklagte Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet baute im Auftrag des Hoteliers ein ostdeutsches historisches Gebäude zu einem Hotel und Kongresscenter um und installierte dort - durch eine Subunternehmerin - eine Hotelaufzugsanlage. Nach Aufnahme des Hotelbetriebes trat im Oktober 2006 aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage im Untergeschoss des Hotels massiv Heißwasser aus. Aufsteigender Wasserdampf löste Brandalarm aus, was dazu führte, dass der Hotelaufzug automatisch ins Erdgeschoss gefahren wurde und dort mit geöffneten Türen stehen blieb.

Drei Hotelgäste bestiegen den Aufzug und fuhren - wegen eines erneuten Alarms - nicht, wie gewünscht, in das Ober-, sondern automatisch in das Untergeschoss. Beim Öffnen der Aufzugstür drang Heißwasser in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer; sie zogen sich Verbrennungen dritten Grades zu. Der Versicherer des Hoteliers zahlte den Hotelgästen Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 360.000 Euro und verklagte die Generalunternehmerin auf Ersatz dieser Kosten. Dem Grunde nach zu Recht, befand der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen, so Klarmann.

Die Werkleistung der Generalunternehmerin sei mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert war und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprach. Der Aufzug hätte nach der automatischen Fahrt infolge des Brandalarms im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen und hätte sich nicht mehr in Bewegung setzten dürfen. Denn dies sei, nach den Ausführungen des Sachverständigen, mit erheblichen Gefahren für die Fahrzeuginsassen verbunden. Über die Höhe der berechtigten Kosten konnten weder das Landgericht noch der Senat eine Entscheidung treffen, insoweit sei weiterer Beweis zu erheben. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de