Mailbo

25.02.1994

Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes hat nun das Amtsgericht Frankfurt in Sachen Telefongebuehren entschieden. So berechtigt kuenftig ein Streit um die Rechtmaessigkeit von Telefonrechnungen die Telekom nicht, einen Anschluss einfach zu sperren. Die Frankfurter Richter erliessen eine einstweilige Verfuegung, wonach das Postunternehmen den Apparat des Klaegers sofort wieder freischalten muss; andernfalls droht ein Zwangsgeld bis zu 50 000 Mark. Die Telekom hatte in dem vorliegenden Fall den Anschluss gesperrt, nachdem der Kunde die Richtigkeit zweier Rechnungen in Zweifel gezogen und demzufolge nicht gezahlt hatte.

In wahrsten Sinne in die Luft gegangen ist als zukuenftiger Telekom-Kunde auch die Datenbank Bremische Haefen GmbH - allerdings unter bis jetzt jedenfalls positiven Vorzeichen. Das Kommunikationsunternehmen der Bremer Seehafenverkehrswirtschaft unterzeichnete in luftiger Hoehe - sprich: auf dem 108 Meter hohen Bremer Fernmeldeturm - einen Vertrag ueber das sogenannte "Telekom Designed Network", von dem rund 200 am Hafen der Hansestadt angeschlossene Firmen und Institutionen profitieren sollen.