Ratgeber Softwarelizenzen

Lizenzbedingungen von Oracle

29.08.2012
Von Michael Paege und Peter Goldig

Virtualisierung

Viel diskutiert werden zurzeit die Regeln, die Oracle für die Lizenzierung in partitionierten und virtualisierten Umgebungen festgelegt hat. Maßgeblich für die Lizenzierung in diesen Umgebungen ist das Partitioning-Dokument von Oracle (http://www.oracle.com/us/corporate/pricing/partitioning-070609.pdf). Der Hersteller unterscheidet für die Lizenzierung zwischen zwei Partitionierungsarten:

Soft-Partitioning: Alle Prozessoren/Cores des gesamten Servers beziehungsweise Clusters müssen lizenziert werden (zum Beispiel VMware, HyperV).

Hard-Partitioning: Nur die zugewiesenen Prozessoren müssen lizenziert werden (Oracles Virtualisierungslösungen wie LPAR und Solaris 10 Capped Container).

Das bedeutet, dass zum Beispiel bei der Verwendung von Produkten des Server-Virtualisierungs-Marktführers VMware alle Server eines ESX-Clusters zu lizenzieren sind, sobald ein Oracle-Produkt auf diesem Cluster installiert ist beziehungsweise läuft.

Fazit:

Die Regeln der Lizenzmetriken "Named User Plus" und "Prozessor" sind gut zehn Jahre alt. Die stetige Innovation in der IT zwang Oracle, die Metriken anzupassen. Auch die Architekturen bei den Kunden verändern sich laufend. Wenn es darum geht, die Compliance sicherzustellen und Einsparpotenziale zu heben, kristallisieren sich in der Praxis erfahrungsgemäß drei Kernfragen heraus:

  • Entspricht die Lizenzierung nach der Named-User-Plus-Metrik der aktuellen Situation bezüglich der Anbindung technischer Geräte und Datenschnittstellen?

  • Reicht die Lizenzierung auch hinsichtlich der Verwendung von Virtualisierungstechniken aus?

  • Welche Datenbank-Edition befindet sich im Einsatz, und handelt es sich dabei um die richtige Wahl im Hinblick auf die Lizenzierungserfordernisse? (ba)