Ratgeber Softwarelizenzen

Lizenzbedingungen von Oracle

29.08.2012
Von Michael Paege und Peter Goldig
Wer in Sachen Server-CPU und Virtualisierungstechnik auf Oracle-fremde Produkte setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Laut den Lizenzregeln greifen dann ungünstigere Metriken und Multiplikatoren.

Der Lizenzierungspflicht für Oracle-Produkte unterstehen grundsätzlich alle Server, auf denen Oracle-Programme installiert sind beziehungsweise auf denen sie laufen. Um dieser Lizenzierungspflicht gerecht zu werden, können Unternehmen zwischen zwei unterschiedlichen Lizenzmetriken wählen: "Prozessor" oder "Named User Plus" (NUP). Diese beiden grundlegenden Metriken liefern letztendlich die Kriterien für die Bewertung und Berechnung des Lizenzierungsbedarfs eines Unternehmens.

Inhaltlich unterscheiden sich die zwei Metriken indes. Es gibt verschiedene Regeln, Definitionen und Business Practices. Maßgeblich für den Kunden ist jedoch immer das "Oracle License and Service Agreement" (OLSA), das beim Kauf gültig war. Dazu können je nach Einzelfall auch Sondervereinbarungen gelten.

Lizenzmetriken

Bei der Named-User-Plus-Metrik (NUP-Metrik) werden alle berechtigten Personen sowie alle nicht benutzerbedienten Geräte lizenziert, die auf die Oracle-Programme zugreifen. Die Zählung der zu lizenzierenden Personen/Geräte erfolgt am sogenannten Multiplexing-Frontend. Bei dieser Metrik wertet Oracle neben den typischen "Multiplexern" wie Applikations-Servern oder Transaktionsmonitoren auch Datentransfers als Multiplexer, wenn diese Datentransfers nicht den Kriterien des File-Transfers (manuell durchgeführt) und des "Automatic Batching" (zeitlich automatisiert, Daten müssen kopiert werden, Transfer muss zwischen zwei verbundenen relationalen Datenbanken stattfinden) entsprechen.

Folglich sind zum Beispiel die Benutzer eines externen Systems als NUP zu lizenzieren, wenn dieses Daten über ein XML-File liefert, das per FTP übermittelt und dann automatisch eingelesen wird. Lässt sich die Anzahl der zu lizenzierenden Personen und Geräte nicht feststellen - wie in dem geschilderten Fall oder bei einer frei zugänglichen Internet-Applikation -, so muss nach der Prozessormetrik lizenziert werden. Bei einer Lizenzierung nach NUP gibt es für diverse Produkte Minimum-Bedingungen, so dass sich die Zahl an Servern und CPUs wiederum auf die Zahl der zu lizenzierenden NUP auswirken kann.

Bei der Prozessor-Metrik sind alle CPUs der Server zu lizenzieren, auf denen Oracle-Software läuft beziehungsweise installiert ist. Die Benutzerzahl spielt dabei keine Rolle. Was auf den ersten Blick als eindeutiger Maßstab erscheint, offenbart im Detail allerdings gravierende Unterschiede. Für die Produkte mit "Standard Edition" oder "Standard Edition One" im Namen (mit Ausnahme der so benannten Java-Editionen) gilt aus Oracle-Sicht der gefüllte Prozessorsockel als zu lizenzierende CPU, unabhängig von der Anzahl der Cores, die sich auf dem Prozessorsockel befinden. Für die übrigen Produkte ist die Summe der Cores pro Prozessortyp zu bilden, die dann mit dem entsprechenden Prozessorfaktor multipliziert wird. Minimum- und Maximum-Bedingungen erschweren es den Anwendern an dieser Stelle, die Compliance-Regeln einzuhalten.