Copyright und Internet: Im Napster-Zeitalter stellt sich für Urheber und Verleger die Existenzfrage neu

Lizenz zum Kopieren oder zum Gelddrucken?

20.04.2001
Was Kenner der digitalen Technik immer schon vorhergesagt haben, hat spätestens der Fall Napster auch jedem Laien klargemacht: Durch Computer und vor allem das Internet sind Medieninhalte kinderleicht und beliebig oft kopierbar. Doch auch die Konterstrategien der Industrie mit Verschlüsselung und Rechte-Management bergen Risiken: Der Zugang zur Information könnte sich zum Privileg einer Elite entwickeln.

Eine Reihe von Ereignissen in den letzten Wochen deutet darauf hin, dass in die seit Jahren schwelenden Konflikte um Urheberrechtsschutz im Internet allmählich Bewegung kommt. So haben hierzulande beispielsweise die Verwertungsgesellschaften Wort (VG Wort) und Bild-Kunst, die die Urheberrechte der deutschen Autoren und Bildkünstler vertreten, ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Fujitsu-Siemens eingeleitet. Es geht dabei um die von den Urheberrechtsorganisationen seit längerem geforderte Abgabe auf PCs in Höhe von 30 Euro pro verkauftes Gerät.

Der Vorstoß der Gesellschaften erfolgte, nachdem die deutsche IT-Industrie über ihren Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) die bereits zugesagte Einführung der Abgabe wieder zurückgezogen hatte. Fujitsu-Siemens-Sprecherin Barbara Schädler zeigte sich deshalb weniger von der Klage selbst als vom Zeitpunkt überrascht. Derzeit fänden nämlich weiterhin Vermittlungsgespräche mit der Bundesregierung statt, deren Ergebnisse man aber erst abwarten wolle. Die VG-Wort fürchtet allerdings ein Spiel auf Zeit und will sich nicht länger hinhalten lassen. Schließlich gehe es, so Sprecher Frank Thoms, um Millionenbeträge, die den Autoren monatlich durch die Lappen gingen.

In einer vergleichbaren Auseinandersetzung zwischen der Musikverwertungsgesellschaft Gema und Hewlett-Packard hatte der Konzern bereits vor einigen Monaten eine Abgabe auf CD-Brenner in Höhe von 9,60 Mark pro Gerät abgelehnt. Dabei stellt die Industrie keinesfalls in Frage, dass Urhebern durch die digitale Nutzung von Inhalten eine Vergütung zusteht. Allerdings hält man die pauschalen Abgaben für nicht mehr zeitgemäß, da mittlerweile der individuelle Schutz von digitalen Inhalten möglich sei. "Digitale Technologien ermöglichen nicht nur das Kopieren, sondern auch den verlässlichen Schutz von Texten", meint beispielsweise Jörg Menno Harms, der Vizepräsident des Bitkom.

Der Verband hat vorgeschlagen, dass Urheber, Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und die Wirtschaft gemeinsam Geschäftsmodelle auf der Basis von Digital-Rights-Management-(DRM-)Systemen entwickeln, die den Schutz und die individuelle Abrechnung ermöglichen. Der Haken dabei ist: Zwar gibt es bereits einige funktionierende Systeme, jedoch liegt eine flächendeckende Verbreitung noch in weiter Ferne. Und solange kein perfekter Schutz für Inhalte existiert, so die Verwertungsgesellschaften, könne auch nicht auf pauschale Abgaben verzichtet werden.

Auch in den USA sorgt derzeit ein Copyright-Verfahren für Aufsehen. Freie Autoren unter Führung des Vorsitzenden der Journalistengewerkschaft, Jonathan Tasini, haben gegen mehrere große Verlage geklagt, um die Urheberrechtssituation bei elektronischer Publikation von Texten auf CD-ROMs, in Datenbanken oder über das Internet zu regeln. Datenbanken wie Lexis-Nexis verlangen Nutzungsgebühren für Artikel, ohne dass sie die Autoren dafür bezahlen müssen. Nach gängigem amerikanischen Recht dürfen Verlage so genannte überarbeitete kollektive Ausgaben kostenlos wiederverwerten. Die Autoren sind jedoch der Ansicht, dass es sich bei angeforderten Artikeln aus Archiven um individuelle Beiträge handelt, für die eine Vergütung fällig wäre.

Autoren haben das NachsehenDas Verfahren hat unterdessen eine kulturpolitische Debatte ausgelöst. Für den Fall, dass die Autoren Recht bekommen, wird befürchtet, dass große Lücken in Archiven entstehen und historische Aufzeichnungen verschwinden könnten, weil viele Urheber dann möglicherweise die Löschung ihrer Beiträge verlangen. Eine Entscheidung im vorliegenden Fall wird Ende Juni erwartet. Beobachter sind sich einig, dass sich das Verfahren unabhängig von seinem Ausgang auf die Gesetzgebung zum Urheberrecht auswirken wird.

Schon mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der vor drei Jahren verabschiedet wurde, haben die USA als erstes Land auf die Urheberrechtsproblematik in den digitalen Medien reagiert. Heftigen Streit gibt es seither um die damit verbundene Abschaffung einer amerikanischen Besonderheit - der Fair-Use-Doktrin - für den Online-Bereich. Diese Regelung besagt, dass der Käufer eines Werks für den eigenen Gebrauch kostenlose Kopien anfertigen darf. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise in Deutschland und anderen europäischen Ländern das Kopieren für solche Zwecke zwar erlaubt, mit einem feinen, jedoch bedeutenden Unterschied: Auch diese Kopien sind abgabenpflichtig, das Geld dafür erhalten die Verwertungsgesellschaften über die Abgabe auf Leermedien wie Kassetten oder CDRs.

Amerikaner sehen Fair-Use-Regel in GefahrPolitiker und Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF, www.eff.org) setzen sich vehement für die Wiedereinführung der Fair-Use-Doktrin im Medium Internet ein. Sie kritisieren, dass den Inhabern von Urheberrechten zu viele Rechte eingeräumt würden, was die Kontrolle und Überwachung ihrer zukünftigen Werke betrifft.

Auch in Europa werden diese Probleme seit einiger Zeit eifrig diskutiert. Die soeben vom EU-Ministerrat verabschiedete Urheberschutzrichtlinie hat Kritiker auf den Plan gerufen. Organisationen wie die "European Fair Practices in Copyright Campaign" befürchten, dass der Zugang zu Information und Multimedia-Dateien in Zukunft stark eingeschränkt wird und Surfer mit einer Vielzahl von technischen Blockaden konfrontiert sein werden. Tatsächlich sind solche Bedenken nicht unbegründet. Auch wenn die Digitaltechnik bisher dafür bekannt war, dass alles früher oder später kopiert und verbreitet werden konnte, soll diese Regel in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt gelten. So sind einige Experten der Ansicht, dass es schon bald DRM-Systeme geben wird, die nicht zu knacken sein werden.

Industrie fordert DRM statt PauschalabgabeSolche Systeme würden Urhebern eine nie dagewesene Kontrolle über ihre Werke emöglichen. Sie könnten bestimmen, wie oft ihre Texte oder Musikstücke konsumiert werden dürfen, und sie könnten auch verfolgen, welchen Weg ein Werk genommen hat. Spätestens hier stellt sich die Frage, ob eine solche Verschiebung der Rechte zugunsten der Urheber auch im Sinne des Urheberrechts ist. Denn dieses sieht auch klare Beschränkungen vor. So sind nach Angaben des Anwalts Sebastian Wündisch auch Texte und Musikstücke wie jedes Eigentum sozialpflichtig, weshalb der Inhaber bestimmte Einschränkungen dulden muss (siehe COMPUTERWOCHE 2/01, Seite 48). Daraus ergibt sich auch das Recht, Bücher, Musik und Videos für den privaten Gebrauch zu kopieren.

Tendenziell scheinen die Gesetzgeber derzeit jedoch in erster Linie an die Urheber zu denken. So sieht der US-amerikanische DMCA wie die EU-Richtlinie vor, dass die Verwendung von Programmen zum Knacken oder Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wie DeCSS zukünftig unter Strafe gestellt werden soll. Zu welchen Absurditäten das führen kann, hat der Wirbel um die DVD-Entschlüsselung DeCSS gezeigt. Hierbei ging es zunächst darum, dass keine DVD-Abspielsoftware für Linux existierte. Da von der Industrie keine derartigen Produkte in Aussicht gestellt wurden, machten sich einige Open-Source-Programmierer daran, die DVD-Verschlüsselung CSS zu knacken, um auf dieser Basis einen Linux-Player zu programmieren. Der Nebeneffekt war natürlich, dass seither etliche Programme zum Kopieren von DVDs kursieren.

Während es im Detail viel Streit gibt, wird von der großen Mehrheit der Beteiligten das Urheberrecht an sich nicht in Frage gestellt. Doch eine kleine Minderheit lässt sich nicht einmal auf diesen Konsens ein - frei nach dem Motto "Information wants to be free". So erklärte beispielsweise der europäische Icann-Direktor Andy Müller-Maguhn in seiner "Regierungserklärung" im letzten Herbst an prominenter Stelle in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass sich digitale Werke durch das Kopieren immer nur vermehren und dass ein Diebstahl daher gar nicht möglich sei.

Weitgehender Konsens über UrheberrechtEines ist klar: Das digitale Zeitalter bringt für Urheber wie Konsumenten eine völlig neue Situation. Einerseits ist durch die Allgegenwart des Computers die ehedem klare Trennlinie zwischen Inhaltsproduzenten und deren Rezipienten verwischt. Früher blieb das Publizieren von Büchern, Filmen oder Musik mehr oder weniger auf die Medienbranche beschränkt, doch mittlerweile können sich auch Kreti und Plethi mit ihren Homepages als Urheber verstehen.

Für die Profis, also diejenigen, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen wollen, stellt sich nicht nur die Frage nach dem Schutz ihrer Produkte, sondern auch nach der Abgrenzung von der unübersehbaren Flut trivialer Inhalte im Internet und auf anderen digitalen Medien. So einfach, wie es sich die Verwertungsgesellschaften mit der zukünftigen Vergütung von Online-Inhalten vorstellen, wird es daher nicht sein. Denn die noch bevorstehende Arbeit, eine klare Trennlinie zwischen den vergütungswerten Produktionen im Internet und dem "minderwertigen" Rest zu finden, wird noch zu heftigen Auseinandersetzungen führen.

Wird der Informationszugriff zum Privileg?Und auch das dem Solidarmodell entgegengesetzte Prinzip der digital geschützten Einzelwerke birgt viele Risiken. Noch geht es bei DRM-Systemen in erster Linie um Fragen der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Möglichkeiten. Doch setzt sich dieses Prinzip durch, sind die Folgen für die Medienkonsumenten immens. Bereits jetzt sprechen einige Medienexperten von einem bevorstehenden Zeitalter des "Access", in dem der Zugang zu Information zu einem Privileg wird. Nimmt die Entwicklung den prognostizierten Lauf, so ist abzusehen, dass die Urheberrechtsthematik schon bald die Expertenzirkel verlässt und zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte führen wird.

Wolfgang Miedl, wmiedl@computerwoche.de

DRM-SystemeUm Urheberrechte im Internet ausreichend zu schützen, werden Systeme benötigt, die Inhalte einerseits gegen unkontrollierte Vervielfältigung schützen und andererseits die Verbreitung kontrollieren. Zudem muss ein Abrechnungssystem die anfallenden Kosten für die Nutzung verbuchen. Mittlerweile haben eine Reihe von Softwareherstellern, darunter IBM, Microsoft und Real Networks, Digital-Rights-Management-(DRM-)Systeme entwickelt. IBM hat im Januar das "Electronic Media Management System" (EMMS) vorgestellt, das den Austausch über Peer-to-Peer-Börsen wie Napster unmöglich machen soll. EMMS gibt dem Urheber die Möglichkeit, zu bestimmen, was der Käufer damit machen darf und was nicht. Real Networks und Musicmatch unterstützen EMMS bereits in ihren Jukebox-Programmen. Allerdings setzten beide Unternehmen auch andere DRM-Systeme wie "Intertrust" ein. Real Networks integriert zudem das Windows-Media-System des Erzrivalen Microsoft.

VG-WortDie Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte an Sprachwerken für Autoren und Verlage. Sie vertritt etwa 220000 Autoren und 5500 Verlage in Deutschland und nimmt für diese die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten wie zum Beispiel dem Kopieren ein. Ihre Legitimation bezieht die Gesellschaft aus dem Urheberrecht. Darin wird das Kopieren von Texten und anderen Werken für wissenschaftliche und private Nutzung ausdrücklich erlaubt, jedoch steht den Urhebern für diese Zweitverwertung eine Vergütung zu. Die VG-Wort erhält hierfür Abgaben, die auf den Verkaufspreis von Vervielfältigungsgeräten und deren Medien aufgeschlagen werden. Diese Einnahmen werden nach genau festgelegten Verfahren jährlich an die Mitglieder der Gesellschaft verteilt. Nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten die VG-Bildkunst und die Gema.

Interview mit Frank Thoms, Sprecher der VG-WortCW: Nachdem sich die IT-Industrie bei der von Ihnen geforderten PC-Urheberrechtsabgabe von 30 Euro quer gestellt hat, klagt die VG-Wort nun gegen Fujitsu-Siemens Computers. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen?

Thoms: Es hat Gespräche mit dem Justizministerium und der Industrie über die von uns geforderte Urheberrechtsabgabe gegeben. Aber die Industrie will die Abgabe nicht einführen. Deswegen müssen wir handeln. Während die Unternehmen auf Zeit spielen, haben wir es eilig, weil den Autoren und Verlagen Einnahmen entgehen.

CW: Die Industrie strebt anstelle der pauschalen Abgabe eine auf Rechte-Management gestützte individuelle Gebühr für digitale Inhalte an. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Thoms: Hier sind zwei Dinge zu berücksichtigen. Zunächst geht es uns nur darum, dass die Autoren ihr Geld bekommen. Deshalb haben wir grundsätzlich nichts gegen ein Individualsystem. Voraussetzung ist aber, dass es funktioniert und flächendeckend verfügbar ist. Es gibt einige Modelle, allerdings ist keines davon auch nur halbwegs sicher. Fachleute haben uns bestätigt, dass das noch Zukunftsmusik ist. Im günstigsten Fall wäre man in der Lage, 50 Prozent der Inhalte gegen unkontrollierte Verbreitung zu schützen. Napster ist das beste Beispiel dafür, dass es derzeit nicht funktioniert. Eine zweite, durchaus politische Frage ist, ob man einen perfekten Kopierschutz überhaupt will. Es herrscht ein weitgehender Konsens darüber, dass für Forschung und private Zwecke das freie Kopieren auch in Zukunft erlaubt sein soll. Wenn man allerdings auch in Zukunft privat kopieren darf, dann braucht man auch weiterhin die Geräteabgabe.

CW: Haben Sie als Verwertungsgesellschaft auch politischen Einfluss auf Urheberrechts- und Vergütungsfragen, oder richten Sie sich allein nach den Vorgaben aus der Politik?

Thoms: Wir sind als treuhänderische Gesellschaft unter staatlicher Aufsicht an das Gesetz gebunden. Würde der Gesetzgeber beispielsweise im Rahmen der neuen EU-Richtlinien das kostenlose Kopieren stark einschränken oder verbieten und somit die Grundlage für die pauschale Vergütung beseitigen, dann müssten wir das akzeptieren.

CW: Es war immer wieder zu hören, dass die VG-Wort auch technisch notwendige Kopien von Texten - beispielsweise in den Zwischenspeicher des Browsers - mit Abgaben belegen will.

Thoms: Hier unterscheiden wir. Unserer Ansicht nach findet dabei durchaus eine Vervielfältigung statt, und die Daten liegen für Stunden oder auch länger im Zwischenspeicher. Alle Formen einer Kopie in den Arbeitsspeicher des Rechners sollen eben durch die PC-Abgabe vergütet werden. Nicht vom Urheberrecht betroffen sind allerdings Kopien auf Servern, wie sie beispielsweise mehrfach beim Versenden einer E-Mail auftreten.

CW: Neben der Abgabe auf den PC fordern Sie aber auch weiterhin die gesonderten Abgaben auf verschiedene Peripheriegeräte wie Scanner oder CD-Brenner. In der Summe entstehen dadurch beträchtliche Kosten für den Käufer.

Thoms: Hier muss man die Nutzungsintensität berücksichtigen. Wer einen mit Vervielfältigungskomponenten hochgerüsteten PC kauft, sollte auch mehr zahlen. Für einen normalen Digitalkopierer, der aus den Einzelbestandteilen Scanner, Rechner und Drucker besteht, gibt es eine Abgabe von 75 Mark. Warum sollten diese Abgaben entfallen, wenn man das Gerät in seine Einzelkomponenten zerlegt? Für die Einzelteile zahlt der Kunde entsprechend weniger, wobei etwa die schon seit Jahren erhobene Abgabe von 16 Mark auf Scanner wie die eigentlich schon beschlossenen 9,60 Mark für CD-Brenner nicht großartig ins Gewicht fallen.

CW: Derzeit vergütet VG-Wort nur Autoren, die in Printpublikationen veröffentlichen. Wann werden auch Online-Inhalte berücksichtigt?

Thoms: Sobald es die PC-Abgabe gibt, denn für die elektronische Vervielfältigung kriegen wir ja noch kein Geld. Wir sind dann gesetzlich gehalten, einen Verteilungsplan aufzustellen, um das Geld gerecht an die Rechteinhaber auszuschütten. Das wird nicht einfach sein, denn man kann ja nicht jeden Homepage-Betreiber berücksichtigen. Wir werden uns mit den Rechteinhabern aller Couleur zusammensetzen, um einen gangbaren Weg zu finden.

CW: Angesichts der unüberschaubaren Vielfalt des Internet dürfte es für Sie aber keine einfache Aufgabe sein, hier eine auf breiter Front akzeptierte Lösung zu finden.

Thoms: Auch bisher hat man eigentlich keinen wirklichen Überblick darüber, was alles durch Kopierer läuft. Wir werden hier pauschale Wege und Kontrollmechanismen finden, so wie wir sie in der Vergangenheit für Printmedien finden mussten. Im elektronischen Bereich gibt es immerhin den Vorteil, dass Nutzungen registrierbar sind.

CW: Gegner der Pauschalabgabe aus der Industrie verweisen auf die Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche nationale Regelungen.

Thoms: Deutschland spielt sicher eine Vorreiterrolle bei der PC-Abgabe, aber mittlerweile gibt es in Europa eine Reihe von Ländern, die ebenfalls Abgaben erheben, zum Beispiel Österreich, Belgien, Spanien, und Griechenland. Viele Regierungen, auch osteuropäische, haben ein System nach deutschem Vorbild eingeführt, und wenn bei uns die PC-Abgabe kommt, werden sie nachziehen.