Linux: "Kaum Probleme in der Praxis"

26.01.2005
Von Till Jaeger

Wiederum ist die Stellung des Anbieters wichtiger: Während große Player wie IBM und Novell ihre Kunden von Ansprüchen Dritter freizustellen vermögen, weil sie aufgrund ihres eigenen Patentportfolios Cross-Licensing-Agreements mit anderen Patentinhabern abschließen können, fallen kleineren Anbietern solche "Versicherungen" wesentlich schwerer. Für den An-wender jedoch tröstlich: Schadensersatz-ansprüche können nur bei Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, geltend gemacht werden. Selbst wenn eingesetzte Software ein Patent verletzt, kann dem Anwender allenfalls die weitere Nutzung verboten werden.

Zu starker Verunsicherung führte der Rechtsstreit zwischen SCO und IBM wegen angeblich von IBM heimlich in Linux eingefügten SCO-Codes. Bislang konnte SCO dafür keine Beweise veröffentlichen. Daher wurde dem Unternehmen in Deutschland die Behauptung gerichtlich verboten, dass die Nutzung von Linux gegen seine Urheberrechte verstoße. Eine Klage von SCO gegen den Linux-Anwender Daimler-Chrysler blieb denn auch erfolglos.

Theoretische Gefahren

Theoretisch besteht stets das Risiko, dass arglistig fremder Code in eine freie Soft-ware eingefügt wird, allerdings dürften diese Fälle praktisch zu vernachlässigen sein: Im Regelfall schützen Softwareunternehmen ihren Sourcecode als Betriebsgeheimnis, dementsprechend unwahrschein-lich ist auch die Übernahme in einem Open-Source-Projekt. Ist eine Firma hingegen selbst im Open-Source-Bereich tätig, wie dies bei SCO der Fall war, ist es rechtsmissbräuchlich, einerseits dieselbe Software als Open Source anzubieten, andererseits aber die Nutzung durch Dritte verbieten zu wollen.