Computer und Recht/

Lieferant muß den Rechner genau prüfen

20.09.1996

KÖLN (jlp) - Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hardwarelieferant die vertraglich vorgesehene Mehrplatzfähigkeit der gelieferten Fremdsoftware nicht prüft und der Grund für Funktionsfehler der Anlage daher über längere Zeit unbekannt bleibt. Dies gilt dann, wenn er auch die Installation der Fremdsoftware und die Einarbeitung in ihre Handhabung übernommen hatte. Oberlandesgericht Köln, AZ: 2 U 74/93.