Licht im Microsoft-Lizenzdschungel

08.08.2012 | von Axel Oppermann
Das Kundenspektrum von Microsoft reicht vom einzelnen Privatkonsumenten bis zum Weltkonzern. Genauso vielfältig wie das Portfolio präsentieren sich die Lizenzbestimmungen, was sie nicht gerade einfach macht.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine Lizenz zur Nutzung von Microsoft-Software zu erwerben:

  • Das "Full Packaged Product" (FPP) ist die klassische Box, die man im Einzelhandel kaufen kann.

  • Zudem existieren OEM-Produkte, die auf einem PC vorinstalliert sind.

  • Volumenvereinbarungen bilden den Rahmen für den Einsatz größerer Softwaremengen.

  • Hinzu kommen noch Abonnement-Vereinbarungen für Lösungen im Umfeld von Office 365 oder der Cloud-Plattform Azure.

Foto: Fotolia, Andrew Lee

Doch ganz so einfach machen es einem die Lizenzexperten von Microsoft dann doch nicht. So unterschiedlich die Kunden sind, so verschieden sind auch die Vertriebsformen. Angefangen bei den Paketprodukten über vorinstallierte Varianten von Original Equipment Manufacturers (OEMs) und System Builders oder Product Key Cards (PKC), durch welche vorinstallierte Software freigeschaltet werden kann, bis hin zu den Volumenlizenzen. Die auf den diversen Wegen vermarkteten Lizenzen unterscheiden sich im Preis und in den Nutzungsrechten. Tatsächlich wird die Software nicht gekauft, vielmehr erwerben die Käufer ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz. Es klärt, wie die Software nach den Bestimmungen des Lizenzvertrags - respektive gesetzlicher Regelungen - genutzt werden darf. Der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) enthält die Rechte und Bedingungen zur Nutzung.

Zusätzliche Rechte räumt Microsoft insbesondere den unter Volumenlizenzprogrammen beschafften Lizenzen ein. Hierzu zählen exemplarisch das Recht, das lizenzierte Produkt auch in einer anderen als der lizenzierten Sprachversion einzusetzen (Cross-Language-Recht), oder das Recht, die Software mit Hilfe eines zentralen Images einzuführen (Re-Imaging-Recht). Eine vollständige Beschreibung ist in den Produktnutzungsrechten (PUR) zu finden.

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