Vertragsklausel unzulässig

LG Köln verbietet Telekom-Drosselung im Festnetz

30.10.2013
Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken.

Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.

Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Die Pläne der Telekom für eine Tempodrosselung hatten im Sommer für Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als "Drosselkom" verspottet.

Anmerkung der Redaktion: Das Urteil ist zwar per se erfreulich, dürfte den Bonner Konzern aber schwerlich an seinem Vorhaben ändern, echte Vielsurfer zusätzlich zur Kasse zu bitten. Die Telekom muss dazu ja lediglich den Begriff "Flatrate" vermeiden; die neuen Tarife sollten unseres Wissens ohnehin in "Volumentarife" umgetauft werden... (dpa/tc)