Lexikothek Teleshopping

07.07.1995

"Es gibt keinen vernuenftigen Grund, Teleshopping in seiner rechtlichen Form anders zu behandeln als Druckerzeugnisse, die den gleichen Zweck verfolgen und den gleichen Regeln des Marktes unterliegen." Diese von Erwin Huber, dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, verfochtene Meinung bringt die derzeitige Debatte um zukuenftige Teleshopping-Kanaele auf den Punkt: Ist Teleshopping Fernsehen im Sinne des Rundfunkrechts?

Waehrend etwa die durch Huber vertretene Bayerische Staatsregierung dies vehement verneint und dem "elektronischen Katalog" das Wort redet, fordern andere eine voellige Neuordnung des Rundfunkrechts unter Beruecksichtigung interaktiver Online-Dienste. Hinter der ganzen Debatte stehen natuerlich handfeste politische und finanzielle Gruende - etwa die weitere Schwaechung der heute noch fest verankerten Stellung des oeffentlich-rechtlichen Fernsehens.

Festzuhalten ist indes, dass in der Bundesrepublik derzeit weder im Rundfunkstaatsvertrag noch in den Rundfunkgesetzen der einzelnen Bundeslaender reine Teleshopping-Kanaele vorgesehen sind.

Diese muessten nach Ansicht vieler Experten zudem danach unterschieden werden, ob sie als interaktiver Online-Dienst via PC, als Einkauf am TV via Fernbedienung oder in Form heute schon in diversen Programmen ausgestrahlter "Game- und Shopping-Shows" an den Start gehen.