Strittig ist nur noch die von Apple erbrachte kuenstlerische Leistung

Letzte Runde des Verfahrens gegen die Windows-Oberflaeche

30.04.1993

Entgegen den urspruenglichen Erwartungen der Branche scheint Apple nach der negativen Entscheidung vom vergangenen Jahr nicht eingelenkt zu haben. Damals ging selbst das Gericht davon aus, dass sich der Gegenstand der Klage derart reduziert habe, dass sich die letzten strittigen Details ohne richterliches Urteil durch ein Gespraech mit den Konfliktparteien klaeren liessen.

Die Apple Computer Inc. hatte 1988 das Gericht angerufen, um die Idee und die grafischen Features der Macintosh-Oberflaeche urheberrechtlich schuetzen zu lassen. Damit wehrte sich das Unternehmen gegen die Vermarktung der Apple-aehnlichen Benutzeroberflaechen Windows und New-Wave von Microsoft und Hewlett-Packard. Die Firmen fuehrten dagegen ins Feld, dass Apple schon deshalb die reklamierten Rechte nicht anmelden koenne, weil die Macintosh-Oberflaeche auf von Xerox und IBM entwickelten Methoden beruhe. Die von Apple angemeldeten Schadenersatz-Ansprueche belaufen sich auf 5,6 Milliarden Dollar.