Leserbriefe

16.03.2009

Deutsche-Bank-Manager kritisiert Green IT

Die klugen Sprüche mancher Kollegen gehen mir auf den Wecker. Wir werden an dem Thema jedenfalls dranbleiben. Tun Sie es bitte auch. Natürlich hätte man alles früher beginnen können. Aber jetzt anzufangen ist das Mindeste.

Hans-Joachim Popp, CIO beim DLR

Sparen mit Gebrauchtsoftware

– CW 10/09

Nur eine kurze Ergänzung: Der Anbieter, der seinen Kunden die Möglichkeit zum Download von Programmen eröffnet, räumt den Anwendern ein einfaches Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf dieses Nutzungsrecht weiterübertragen, allerdings nur, wenn der Anbieter zustimmt. Das ist nun der entscheidende Punkt: Der Anbieter darf diese Zustimmung nicht treuwidrig verweigern. Folge: In den Fällen, in denen der Kunde problemlos den Lieferdatenträger weiterveräußern darf, muss er auch berechtigt sein, das beim Online-Download erworbene Nutzungsrecht auf einen Dritten zu übertragen.

Rechtsanwalt Frank Koch,

http://www.anwaltskanzlei-koch.de

Mit großem Interesse habe ich Ihre Artikel über Gebrauchtsoftware gelesen. Die Fakten waren hervorragend recherchiert und sehr objektiv dargestellt. Für uns als Profis war dies die erste wirklich qualifizierte und detaillierte Berichterstattung, die sonst von Halbwissen und Meinungsprägung einzelner Anbieter gekennzeichnet ist. Vielen Dank für diese Ausgabe.

Peter Reiner, Geschäftsführer U-S-C GmbH