Vermiet-Gesellschaften scheuen Software-Risiko:

Leasing unterstützt die Innovation

25.05.1984

Bei der Finanzierung der Software ist Leasing noch kein selbstverständliches Instrument. Eine völlig neue Herausforderung resultiert für die traditionellen Leasing-Gesellschaften obendrein aus der Entwicklung im Mikrocomputerbereich, denn die universellen Einsatzmöglichkeiten der Mikros bedingen diversifizierte Vertragskonstruktionen, in die auch die Standard-Software einbezogen werden muß.

Basis solcher Überlegungen bildet die Tatsache, daß Leasing-Verträge grundsätzlich Formularverträge sind. Hieraus ergeben sich drei unterschiedliche Vertragskategorien Den wesentlichen Anteil bilden Vollamortisationsverträge, wobei die gesamten Mietraten während der Grundmietzeit die Anschaffungs- oder Herstellungs-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten des Leasing- Gebers decken. Bei Teilamortisationsverträgen erhält der Leasing- Geber innerhalb der Grundmietzeit nur einen Teilbetrag seiner gesamten Kosten, der Differenzbetrag wird durch eine Abschlußzahlung des Leasing- Nehmers ausgeglichen.

Schließlich können Leasing- Verträge auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und vom Leasing- Nehmer frühestens nach Ablauf von zwei Jahren gekündigt werden.

Ein besonderes Problem für Leasing-Nehmer und Leasing-Geber bildet die technische Innovation im Bereich der Mikrocomputer, deren zukünftige Entwicklung im einzelnen nicht zu beurteilen ist. Ein bedeutendes Kriterium beim Abschluß eines Leasing-Vertrages ist deshalb dessen Laufzelt.

In jedem Falle muß die unkündbare Grundmietzeit gemäß Mobilien-Leasing-Erlaß des BMF aus dem Jahre 1971 so festgesetzt werden, daß sie zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Mikrocomputer von 60 Monaten zugrunde gelegt muß die unkündbare Grundmietzeit demnach zwischen 24 und 54 Monaten betragen.

Man kann davon ausgehen, daß die zu erwartende Innovation nicht für alle Unternehmungen das entscheidende Kriterium bei der Wahl der Laufzeit des Leasing-Vertrages darstellt. Klein- und Mittelbetriebe, die ihre betrieblichen Standardfunktionen über einen Mikrocomputer abwickeln, sind auf eine kurzfristige Nutzbarmachung von technischen Neuerungen nicht unbedingt angewiesen. Hier wird eher im Vordergrund stehen, daß längere Laufzeiten eine geringere monatliche Belastung bedeuten.

Für alle Unternehmungen jedoch die sinnvolle technische Neuerungen ad-hoc zum Einsatz bringen wollen, ist eine Vertragslaufzeit zwischen 24 und 48 Monaten angemessen.

Wird der Vertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen, müßte der Leasing-Vertrag bei einem Austausch der Anlage eventuell vorzeitig aufgelöst werden. Die vorzeitige Auflösung eines Leasing- Vertrages ist für den Leasing-Geber jedoch nur dann tragbar, wenn zumindest die entstandenen Kosten gedeckt sind. Demzufolge sind solche Ablösungen für den Leasing-Nehmer mit einer Restlaufzeit-bezogenen Ablösung verbunden.

Darüber hinaus ist unter steuerlichen Gesichtspunkten eine kürzere Laufzeit bedeutend günstiger, denn aufgrund des voll umfänglichen Betriebsausgaben-Charakters der monatlichen Leasing-Raten entsteht ein Steuerverschiebungseffekt in zukünftige Perioden, der umso größer ist, je starker die Grundmietzeit von der betriebsgevöhnlichen Nutzungsdauer abweicht.

Hinzu kommt, daß nach Beendigung der Grundmietzeit eine Weiternutzung des Leasing-Objektes beim Leasing-Nehmer durch Mietverlängerung zu wesentlich herabgesetzt en Mietraten möglich ist.

Eine Leasing-Finanzierung im Mikrocomputerbereich kann sich nicht auf die Hardware beschränken, denn die Software gewinnt in diesem Bereich ständig an Bedeutung. Es gibt jedoch nur sehr wenige Leasing-Gesellschaften, die sich zu einer Vermietung von Softwareprodukten entschlossen haben. Diese Tatsache ist neben dem Mangel an erforderlichem Know-how nicht zuletzt eine Folge des mit der Vermietung von Software verbundenen Risikos: Software ist als immaterielles Wirtschaftsgut körperlich nicht greifbar und nach Ablauf der Mietzeit - insbesondere nach Insolvenz des Leasing-Nehmers - nur in sehr geringem Umfange verwertbar.

Im Sinne einer für beide Vertragsparteien klaren Regelung empfiehlt es sich daher für eine potentiellen Leasing-Nehmer auf solche Leasing-Gesellschaften zurückgreifen, die einen besonderen Software-Leasing-Vertrag anbieten können. Da solche Leasing-Gesellschaften die jeweiligen Software-Produkte sowie deren Hersteller im eigenen Interesse einer intensiven Prüfung unterziehen kann der Leasing-Nehmer bei solchen Produkten in der Regel davon ausgehen, daß sie frei von jeglichen Mangeln sind. Einschränkend ist in diesem Zusammenhang anzumerken, die nur standardisierte Software und bestimmte Branchenpakete für eine Leasing-Finanzierung in Frage kommen.

Vielen Mikro-Anwendern dürfte es ähnlich ergehen, daß sie nach anfänglichem Zögern vom Einsatz ihrer Anlage so angetan sind, daß sie eine Erweiterung um zusätzliche Bildschirme, Peripheriegeräte oder Software wünschen. Hierbei ist es denkbar, daß solche Zusatzeinrichtungen in den ursprünglichen Leasing-Vertrag mit gleichen Konditionen bei reduzierter Laufzeit mit aufgenommen werden, so daß für alle Objekte der Leasing-Vertrag zum gleichen Zeitpunkt endet.

Es laßt sich somit feststellen, daß die Finauzierung durch Leasing der technischen Innovation im Bereich der Mikrocomputer und der zugehörigen Software in besonderem Maße Rechnung trägt.

Ob Leasing grundsätzlich für Unternehmungen gegenüber herkömmlichen Finanzierungsalternativen qualitativ und quantitativ lohnend ist, ist letztlich abhängig von den im Einzelfall zugrunde gelegten Prämissen.

Ein Nominalvergleich des Kaufpreises einerseits und der kumulierten Leasingraten andererseits führt sicherlich zu betriebswirtschaftlich falschen Ergebnissen. Im Rahmen solcher Vergleiche müssen zum Beispiel der zeitliche Anfall von Aufwendungen und Erträgen oder steuerliche Faktoren berücksichtigt werden. Eine Vergleichsrechnung wird immer dann deutlich zugunsten des Leasing ausfallen, wenn möglichst viele der folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

- hoher Eigenkapitalanteil bei der Mischfinanzierung,

- im Vergleich zur Nutzungsdauer kurze Kreditlaufzeit,

- hohe Kreditzinsen,

- hoher Kalkulationszinssatz,

- Ausschluß der degressiven Abschreibung.

Die Vorteile in steuerlicher Hinsicht sind bereits angesprochen. Ergänzend muß berücksichtigt werden, daß jegliche investitionsbezogenen Steuerbelastungen (Gewerbesteuer, Vermögensteuer) vermieden werden.

Finanzierungsentscheidungen sind aber nicht ausschließlich durch Kostenerwägungen geprägt. Es sollten auch betriebswirtschaftliche Aspekte in die Überlegungen einbezogen werden, die rechnerisch nicht oder nur schwer quantifizierbar sind.

Leasing bedeutet eine hundertprozentige Fremdfinanzierung und erhält damit der Unternehmung im Investitionszeitpunkt ihre volle Liquidität. Hierdurch wird gewährleistet daß die Leasingraten aus den laufenden Erträgen geleistet werden können.

Leasing stellt nicht nur eine Alternative zu traditionellen Finanzierungsmöglichkeiten dar und erweitert den Handlungsspielraum eines Investors, sondern es schont darüber hinaus das Kreditpotential einer Unternehmung und sichert somit eine fortdauernde Finanzierung von Investitionen, die nur über den Bankensektor abgewickelt werden können.

Leasing-Objekt und Leasingverpflichtungen werden abweichend von Objekt und Zahlungsverpflichtungen aus einem Kreditkauf in der Bilanz nicht ausgewiesen. Somit tritt keine Verschlechterung der Kapitalstruktur und der Gesamtkapitalrentabilität nach außen in Erscheinung. Die feste Vereinbarung der Leasingraten für die gesamte Vertragslaufzeit verschafft dem Leasingnehmer eine feste Kalkulationsgrundlage die in der Finanzplanung mittelfristig berücksichtigt werden kann.

Leasing stellt sowohl für die Vertriebsbereiche von Mikrocomputer- und Softwareherstellern wie auch für alle potentiellen Anwender eine wichtige Vertriebs- und Finanzierungsalternative dar. Schließlich ist die Investition von 25 000 Mark für einen kompletten Mikro einschließlich Peripheriegeräten und Software eine ganz andere Entscheidung als eine monatliche Miete von beispielsweise 565 Mark. Darüber hinaus ist die technische Innovation, die im Bereich der Mikrocomputer gerade eingesetzt hat, ohne dieses Instrument kaum denkbar.

*Hans O. Mahn ist Geschäftsführer, Dr. Peter Linzbach ist Assistent der Geschäftsleitung der AML Leasing GmbH, Hamburg.