Wenn die Ehefrau nicht als Weckdienst taugt ...

Laufend zu spät zur Arbeit - zu Recht entlassen

15.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Weitere Weckvorrichtungen unterlassen

Da der Kläger das Schmerzmittel erst seit Dezember 2006 eingenommen hatte, könne dies jedenfalls für sein Zuspätkommen in den Monaten Januar bis November 2006 nicht ursächlich gewesen sein, so die Richter. Zudem hätte der Kläger weitere Weckvorrichtungen treffen müssen, nachdem er gemerkt hatte, dass die von ihm getroffenen Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Arbeitgeber sollten in solchen Fällen nicht nur das persönliche Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen, sondern auch etwaige gravierende Verspätungen formal richtig abmahnen, das heißt, auch bei den Abmahnungen darauf achten, dass die formalen Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehalten werden. (oe)

Der Autor Stefan Engelhardt ist Rechtsanwalt und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig.).

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