Endgueltige Entscheidung zur Telefon-CD ist noch offen

Landgericht untersagt teilweise Vertrieb von CD-ROM "D-Info 2.0"

15.03.1996

Neben der Topware Direktmarketing AG produziert und vertreibt allerdings auch die Topware Service AG die CD. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, handelt diese zweite Gesellschaft rechtlich voellig unabhaengig. Es gebe lediglich einige personelle Verbindungen. Gegen die Topware Service AG war die DeTeMedien mit ihrem Verbotsantrag bisher gescheitert, da fuer dieses Verfahren das Landgericht Stuttgart zustaendig ist. Dort wird ueber den Antrag erst am 14. Maerz verhandelt. Bis dahin kann die CD-ROM, die nach Unternehmensangaben bisher rund 850000mal verkauft wurde, weiter im Handel angeboten werden.

Mit der aktuellen einstweiligen Verfuegung sieht die Telekom- Tochter ihre Ansicht bestaetigt, das Abschreiben der Telefonbuecher und die Uebernahme der Daten in Konkurrenzprodukte sei aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Gruenden unzulaessig. Nach Angaben der Firma Topware sind die Daten auf der "D-Info 2.0" von 631 Chinesen in 565 000 Arbeitsstunden eingetippt worden. Ein urheberrechtlicher Anspruch bestehe nicht. Das Landgericht Mannheim hat hauptsaechlich datenschutzrechtliche Bedenken.