Mietwagen ohne Auftrag

Landgericht Berlin verbietet Geschäftsgebaren bei Uber Black

11.02.2015
Der Fahrdienst Uber darf vorerst in Berlin einen Teil seines Geschäfts nicht weiterbetreiben.

Das Landgericht Berlin untersagte es dem Unternehmen (Aktenzeichen 101 O 125/14), in der deutschen Hauptstadt Fahrgäste über das Internet an Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln, wie die Gerichtspressestelle am Dienstag mitteilte. Seine Smartphone-App dürfe Uber nicht mehr für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einsetzen. Das Gericht untersagte es Uber weiter ausdrücklich, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

Das Gericht gab damit der Klage eines Berliner Taxifahrers recht. Er hielt das Uber-Geschäftsmodell mit Mietwagen für wettbewerbswidrig. Uber sorge bei den Mietwagenunternehmen dafür, dass die Fahrer sich bei größeren Veranstaltungen in deren Nähe aufhielten, hieß es. Das sei ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung lag am Dienstag noch nicht vor. (dpa/tc)