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Kundin klagt gegen CD mit Kopierschutz

10.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Eine CD-Käuferin in Kalifornien verklagt nun eine Plattenfirma wegen des integrierten Kopierschutzes. Die Frau hatte sich eine Scheibe des Labels Fahrenheit gekauft und konnte diese nicht auf dem CD-Laufwerk des Rechners spielen. Ein entsprechender Hinweis auf der Hülle fehlte. Die Klage betreffe auch SunnComm, den Entwickler der entsprechenden Kopierschutz-Technik.

Um die Songs von Charley Pride auf dem Album "A Tribute to Jim Reeves" am PC zu hören, sollte sich die Kundin auf einer Website registrieren. Danach sei dann der Download der Titel möglich. Die Klägerin misstraut bei diesem Vorgehen auch dem Schutz der Privatsphäre. "Das Gesetz verlangt, dass der Kunde die nötigen Informationen über ein Produkt erhält, um zu entscheiden, ob er es kauft oder nicht", erklärte die Anwältin der Klägerin. Laut Fahrenheit ist ein entsprechender Text auf dem Cover vorhanden. Der Anwältin reicht das nicht: Es fehle beispielsweise auch der Hinweis, dass die Konvertierung ins MP3-Format verhindert werde. Vor Gericht soll nun ein Unterlassungsurteil erwirkt werden.