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Kundenbefragung von T-Online erneut gestoppt

22.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Internet-Dienst AOL Deutschland hat eine einstweilige Verfügung gegen T-Online erwirkt. Die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom verspricht Teilnehmern an einer Kundenbefragung ein Vorzugsrecht bei der Aktienzuteilung für den geplanten Börsengang zu gewähren (CW Infonet berichtete).

Der neuerliche Gerichtsbeschluss hat den selben Wortlaut wie die richterliche Verfügung von vergangener Woche und verbietet dem Internet-Dienst bis auf weiteres, auf diese Weise zu werben und seine Kunden zu bevorzugen. T-Online hat angekündigt, die Verfügungen juristisch prüfen zu lassen.