Kündigung wegen Flatrate-Nutzung: Verbraucherzentrale verklagt Arcor

15.04.2008

Arcor schließt in seinen Geschäftsbedingungen eine gewerbliche Nutzung bei bestimmten Tarifen aus. Diese gewerbliche Nutzung glaubt der Anbieter laut Pressesprecher Michael Peter anhand des Anwendungsverhaltens seiner Kunden erkennen zu können. Was genau für den Provider zu viel ist, verrät Arcor allerdings nicht. Arcor hat in jüngster Vergangenheit vor allem Kunden angeschrieben, die eine Flatrate-Option für Telefonate ins Ausland gebucht und davon nach Ansicht des Unternehmen zu intensiv Gebrauch gemacht haben.

Der Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe sieht das Vorgehen ohnehin keptisch: "In den AGB auf der Website finde ich keine Einschränkungen hinsichtlich der gewerblichen Nutzung, sagt der Jurist. Laut Weinknecht wäre es unter anderem deshalb für das Unternehmen nicht besonders aussichtsreich, sich in einem Rechtsstreit auf die Vertragsbedingungen berufen zu wollen. Das wird man bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gerne hören.

Jürgen Weinknecht rät Betroffenen, eine entsprechende Kündigung nicht einfach hinzunehmen: "Sie sollten der Kündigung beziehungsweise der Kündigungsdrohung schriftlich widersprechen. Weisen Sie darauf hin, dass eine geschäftliche Nutzung durch die AGB nicht ausgeschlossen wird", rät der Jurist.

Derweil hat auch der Mobilfunk- und DSL-Discounter Congstar einigen Flatrate-Kunden gekündigt. Über die Beweggründe wird in der Online-Welt reichlich spekuliert, die Telekom-Tochter selbst macht zu den Gründen keine Angaben. Das sei auch nicht nötig, so Weinknecht, wenn es wie bei Congstar keine Mindestvertragslaufzeit gebe und fristgerecht gekündigt werde. Manche Verbraucherschützer vermuten jedoch auch hinter diesem Vorgehen eine Masche: Die Provider werben mit einer Flatrate, schmeißen dann aber zu teure Kunden raus.

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