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Krypto-Exportverbot verfassungswidrig

07.05.1999
Böse Schlappe für die US-Regierung

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Mit gesenktem Haupt mußten am Donnerstag Vertreter der US-Regierung ein amerikanisches Berufungsgericht verlassen. Der Grund: Die Richter entschieden mit zwei von drei Stimmen, daß die geltenden Exportrichtlinien für starke Krypto-Software gegen das Recht der freien Meinungsäußerung verstoßen. Daniel Bernstein, inzwischen Mathematik-Professor an der Universität von Illinois, hatte gegen das Exportverbot für eine von ihm im Jahre 1990 entwickelte Software geklagt und Recht bekommen.

Die Urteilsbegründung der Richter nach einer fast 18monatigen Beratungszeit war einfach: Sourcecode sei ein Mittel zur Kommunikation zwischen Menschen – wenn auch in einer speziellen Sprache. Die Exportkontrolle der Regierung verstoße somit gegen die amerikanische Verfassung. Dem Justizministerium steht nun der Weg zum Supreme Court offen. Durch die geografische Zuordnung des Berufungsgerichts gilt die Regelung in den Bundesstaaten Kalifornien, Washington und Oregon. Allerdings erstreckt sich das Urteil nur auf Sourcecode – fertige Lösungen "aus der Box" unterliegen weiterhin den geltenden Exportbeschränkungen.