Gamescom

Kritisierter RTL-Bericht verstößt nicht gegen Medienrecht

26.08.2011
Trotz eines Proteststurms gegen einen RTL-Beitrag zur Computermesse Gamescom haben die Medienwächter in dem Bericht keinen Verstoß gegen das Medienrecht feststellen können.

Die für die Aufsicht über das RTL-Programm zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) erklärte am Freitag, der umstrittene Beitrag habe nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen. Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung habe die NLM aber Verständnis für die Empörung, die der Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig, erklärte die NLM.

In dem Beitrag nennt die Moderatorin Computerfans "echt komische Gestalten" und beschreibt sie als Menschen, die wenig Sozialkontakte haben, schräg gekleidet sind und sich nicht immer ordentlich waschen. Eine Protestwelle der Gamer-Szene mit mehr als 8000 Beschwerden war die Folge. "Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig", erklärte NLM-Direktor Andreas Fischer. "In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden." Er hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren könne. (dpa/tc)