Banken sind gegen Meldepflicht für Datensammlungen:

Kritik an geplanten Datenschutzgesetz

06.04.1984

ST. GALLEN (sg) - Auf wenig Begeisterung stößt in Wirtschaftskreisen der im Dezember öffentlich vorgestellte Entwurf für ein bundesweites Datenschutzgesetz. Dies war das Ergebnis einer unlängst vom Institut für Bankwirtschaft an der Hochschale St. Gallen durchgeführten Informations- und Arbeitstagung.

Insbesondere die vorgesehene Registrier- und Meldepflicht für Datensammlungen bereitet Banken und Wirtschaftsauskunfteien großes Kopfzerbrechen. Der Vizepräsident des Schweizerischen Creditreform, W. Egli berichtete, daß es bereits heute schwer fällt, gewisse Angaben von den dafür zuständigen Stellen der Gemeinden zu erhalten. Dazu gehörte unter anderem auch, daß Beschreibungen, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit beziehungsweise Bonität einer Person wichtig sind, bei Wohnortwechsel nicht mehr unbedingt weitergegeben werden. Dies birge ein auf Krediten basierendes Wirtschaftssystem große Gefahren.

Auch bei Banken macht man sich über diese Entwicklung Gedanken. Hier kommt als erschwerend hinzu, daß bei der heute üblichen Praxis des Datenaustausches über nationale Grenzen hinweg, die Daten der Kontrolle und Verantwortung des jeweiligen Datensammlers entzogen werden. Wie diese Probleme in Zukunft geregelt werden sollen, steht derzeit noch nicht fest.