Schweiz erhält zentralen Polizei-Computer:

Kriminalpolizeiliches Informationssystem wird Realität

20.09.1978

BERN (sg) - Nachdem bereits die meisten europäischen Staaten sowie die USA die Verbrechensbekämpfung mit Hilfe der EDV betreiben, wird nun auch die Schweiz einen zentralen Polizei-Computer erhalten. Nach einigem scheinbar unvermeidlichen politischen Gerangel darüber, ob die Einrichtung zentralen oder dezentralen Charakter haben soll, fiel die Entscheidung vernünftigerweise doch zugunsten einer zentralen Organisation.

Der Bundesrat hat sich grundsätzlich für eine Beteiligung des Bundes am zentralen Polizei-Computer ausgesprochen. Das "Kriminalpolizeiliche Informationssystem", KIS, soll ab 1981 Daten über Straftäter und Fahndungen speichern. Die Entwicklungskosten werden bis 1983 auf 41 Millionen Franken und die jährlichen Betriebskosten auf 4 Millionen Franken geschätzt. Dabei soll der Bund ein Drittel übernehmen, und die Kantone sollen sich nach einem bestimmten Kostenschlüssel die anderen zwei Drittel teilen.

Für die Schweiz war die nun getroffene Entscheidung nicht mehr zu umgehen. Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte, genügen nämlich die heute noch zum größten Teil manuell und unabhängig voneinander geführten Informationskarteien der kantonalen Kriminalpolizeien und des Bundes längst nicht mehr den Anforderungen der modernen Verbrechensbekämpfung.

Beim Projekt KIS ist vorgesehen, die einzelnen Teilbereiche ab 1981 stufenweise in Betrieb zu nehmen. Als erstes wird der Teilbereich Personenfahndung realisiert werden. In diesem Bereich geht es um die Speicherung und Bereitstellung von Daten über Personen, die national oder international zur Festnahme ausgeschrieben sind, oder deren Aufenthalt oder Identität festgestellt werden soll. Die folgenden Bereiche umfassen "Personen mit Vorgängen", also Straftäter, Strafverdächtige und Gefangene sowie die "Sachfahndung/Fahrzeugfahndung".

Mit dem KIS stünde der Polizei und den Grenzstellen ein äußerst leistungsfähiges System zur Verfügung, das der Bundesanwaltschaft in Bern zugeteilt werden soll. Bis zum Jahr 1981 werden dafür voraussichtlich 26 Mitarbeiter benötigt. In das System sollen nur von Kommandostellen des Bundes und der Kantone Informationen eingegeben werden können.

Geplant ist, mit etwa 200 bis 400 über das ganze Land verteilten Terminals, den unmittelbaren Zugriff auf den zentralen Computer zu ermöglichen.

Inzwischen sollen bereits 15 in der Schweiz vertretene Hersteller ihre Angebote abgegeben haben.