Kostenfalle Handy-Flatrate: 16.693 Euro für mobiles Internet

09.06.2008
o2 schickte an einen Hamburger Kunden eine Rechnung in Höhe von 16.693 Euro, weil er mobil im Internet surfte. Zu Unrecht, dachte er. Schließlich verspricht das Internet Pack L von o2 "nahezu unbegrenztes Surfen". Stimmt auch, "nahezu" ist allerdings auf 5 Gigabyte begrenzt. Wird das Volumen überschritten, zahlt man 50 Cent je Megabyte. Für den Kunden nahm der Fall ein glimpfliches Ende.

Ein Hamburger o2-Kunde erhielt kürzlich eine Handyrechnung in Höhe von 16.693 Euro. Kurz zuvor hatte er die Datenoption Internet Pack L gebucht und den Werbeslogan "nahezu unbegrenzt surfen" zu wörtlich genommen. Das Kleingedruckte lies er sich offensichtlich nicht durch und ging in der Annahme, eine vollwertige Flatrate gebucht zu haben. Das Internet Pack L hat allerdings eine Volumenbegrenzung von 5 Gigabyte im Monat, jedes weitere Megabyte berechnet der Netzbetreiber mit 50 Cent. Der Handyrechnung von 16.693 Euro, die der Kunde zunächst für einen Fehler hielt, ging ein Datenvolumen von fast 34 Gigabyte voraus.

Hilfe gab es von der Hamburger Verbraucherzetrale. Sie formulierte einen Brief an o2 und zeigte sich durch der Reaktion bestätigt: "Die Art, wie o2 auf den Beschwerdebrief der VZ reagierte, zeigt: Das Mobilfunkunternehmen weiß, dass es im Unrecht ist", sagte die Verbraucherschützerin Edda Castello der Hamburger Morgenpost. Eine deutliche Ausschreibung der tatsächlich anfallenden Preise ist in Deutschland Pflicht und wurden von o2 auch in diesem Fall eingehalten. Aus Kulanz - und vermutlich auch Imagepflege - wurde die Rechnung jedoch auf 264,50 Euro reduziert.

Einen ähnlichen Fall gab es bereits Ende 2007 in Kanada, als ein Kunde des Netzbetreibers Bell Canada eine Daten-Flatrate buchte. Er nutzte sein Handy daraufhin als Modem für den heimischen Rechner, was allerdings vetraglich verboten war. Die Rechnung über 85.000 kanadische Dollar (rund 52.600 Euro) wurde aus Kunlanz auf 3.243 Dollar gesenkt. Trotz Angabe der entstehenden Kosten bürgt das Kleingedruckte in Verträgen nach wie vor Gefahren und sollte vor Vertragsabschluss gelesen werden.

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