Konzentrator-Rüge

06.04.1979

Die bundesdeutschen Service-Rechenzentren wird der Spruch des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes zumindest regional mit Genugtuung erfüllen: Im Revier ist nun klargemacht, daß der Zwang zur Automatisierung der öffentlichen Verwaltung nicht die zwangsweise Zuweisung zu einem bestimmten kommunalen Rechenzentrum bedeuten kann. Da die Verfassungsrichter die Organisationshoheit der Gemeinden als höchstes Rechtsinstitut anerkennen, ist für den freien Wettbewerb der kommunale Markt wieder offener geworden - ein Problem, das auch in anderen Bundesländern ansteht.

Auch in Baden-Württemberg werden sich die Verwaltungs-Konzentratoren möglicherweise politische Rügen anhören müssen - denn auch bei den Schwaben will sich der Landtag mit den Monopolen der kommunalen Gebietsrechenzentren auseinandersetzen.

Es muß auch in der öffentlichen Administration wieder Wettbewerb und Kostendeckend herrschen: Die konkurrenzfähige Leistungsbereitschaft eines freien Servicebetriebes ist allen Erbhof-Monopolen politischer Provenienz vorzuziehen.

Konkurrenz muß durch Angebot und nicht durch Marktausschluß entstehen. Im freien Wettbewerb bekommen die Dienstleistungs-Rechenzentren ohnehin genug zu knabbern: Der Verband Deutscher Rechenzentren hat beispielsweise als Gründe für die Kundenfluktuation bei Rechenzentren ganz eindeutig festgestellt, daß nur selten der "bessere" Konkurrent den Kunden abwarb - daß weitaus öfter eine Fusion oder die Geschäftsaufgabe beim Kunden zum Verlust desselben führten. Doch alle diese Gründe wiegen nichts gegen die härteste Konkurrenz "Eigene Anlage" Denn ob eine Verarbeitung nun auf den Universalrechner oder auf eine MDT-Anlage genommen wird - der Rechner im Haus ist, bis auf wenige Ausnahmen, der Hauptgrund, daß ein Servicebetrieb Kunden und Umsatz verliert.