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Konkursgericht genehmigt Global-Crossing-Übernahme

02.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das zuständige US-Konkursgericht hat dem zahlungsunfähigen Carrier Global Crossing erlaubt, eine 61,5 Prozent seiner Anteile für 250 Millionen Dollar an das TK-Unternehmen Singapore Technologies Telemedia (STT) zu verkaufen. Richter Robert Gerber wies damit einen Antrag von XO Communications ab. Das Unternehmen des Milliardärs und Großinvestors Carl Icahn hatte beantragt, das Bieterverfahren um den Betreiber eines 100.000-Meilen langen globalen Glasfaser-Netzes wieder aufzunehmen, weil es selbst an dem Carrier interessiert ist.

Das Argument von XO: Während Global Crossing auf die Genehmigung des Deals durch das Komitee für ausländische Investitionen in den USA (CFIUS) warte, gehe dem Unternehmen das Geld aus. Die Vereinbarung bedarf allerdings noch der Genehmigung durch die Kartellbehörden und das CFIUS. Die nach dem Verkauf verbleibenden 38,5 Prozent an Global Crossing sollen Anteilshalter und Gläubiger erhalten. XO Communications kontrolliert US-Medienberichten zufolge bereits 36 Prozent der insgesamt 2,2 Milliarden Dollar hohen Bankschulden von Global Crossing.

Ursprünglich war geplant, dass ST Telemedia die Beteiligung zusammen mit Hutchison Whampoa erwirbt. Hutchison war jedoch von seiner Entscheidung zurückgetreten, nachdem US-Behörden Sicherheitsbedenken wegen der Übernahme durch asiatische Investoren geäußert hatten. Sie befürchteten, geheime Regierungsdaten über das Glasfasernetz eines Unternehmens übermitteln zu müssen, das von China aus kontrolliert werde. Ende April hatte sich ST Telemedia dann bereit erklärt, die Transaktion allein vorzunehmen. (mb)