Konkursantrag wegen Überschuldung vor US-Bundesgericht: Itel reorganisiert unter Gläubigerschutz

30.01.1981

SAN FRANCISCO (gr) - Der durch die IBM-Ankündigungspolitik in finanzielle Schwierigkeiten geratene US-Konzern Itel Corp., San Francisco, beantragte den Gläubigerschutz nach "Chapter eleven" beim Bundesgericht am Sitz seines Stammhauses. Die finanzielle Situation der Itel Corp. entpuppte sich einem Urteil des Finanzblattes Financial Times zufolge als; schIechter als ursprünglich angenommen. Neben Verbindlichkeiten gegenüber einigen europäischen ...banken und einer 90 Millionen Dollar-Anleihe am Euromarkt, von denen 75 Millionen jetzt fällig werden, konnten die aus dem Versicherungsgeschäft stammenden Forderungen gegenüber der Lloyds of London über mehr als 200 Millionen Dollar nicht geltend gemacht werden.

Unter dem Gläubigerschutz, der im US-Recht nach dem sogenannten Chapter 11 über 120 Tage in Anspruch genommen werden kann, wird dem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen bei ausreichender Bonität eine Atempause zur Reorganisation und zum Arrangement der Rückzahlungsverpflichtungen eingeräumt.

Itel hatte nach einer Meldung der Financial Times während der vergangenen neun Monate auf ungesicherte Kredite keine Zinsen mehr gezahlt. Über die Hälfte der gesamten Verbindlichkeiten des Leasingunternehmens muß laut VWD zu Sätzen verzinst werden, die über der US-PrimeRate von 20 Prozent liegen. Die PrimeRate ist der Zinssatz, den Kunden erster Güte in den USA für ihre Kredite zahlen. Nach Angaben aus dem Stammhaus der Itel International, London, gilt der Gläubigerschutz nur für die US-Muttergesellschaft. Er betrifft nicht das Europageschäft.

Von den Itel-Schwierigkeiten nicht berührt ist National Advanced Systems. Die Tochtergesellschaft der National Semiconductor, die die früher von Itel vertriebenen Rechner herstellte und sie weltweit seit 1. Oktober 1979 und in der Bundesrepublik seit 1 Januar 1980 unter eigenem Namen verkauft, übernahm nur die Wartungsverpflichtungen aus den installierten Computern. NAS trat nicht Rechtsnachfolger in die Verbindlichkeiten der Itel ein.

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Nach den Erfahrungen bundesdeutscher Bürocomputer-Hersteller auf dem Erstanwender-Markt ist ein hoher Zufriedenheitsgrad erreicht. Günther Hässel, Vorsitzender

der Interessengemeinschaft der Steuerberater "Collega", sieht das "ganz und gar nicht optimistisch". Der Collega-Mann diskutierte in der CW-Redaction mit zwei Hersteller-Vertretern und einem Rechenzentrums-Boß über die Kernfrage "Service-RZ oder eigene Anlage?" Das ZW-Gespräch ("Groß oder klein - MDT oder Terminal?") ist auf Seiten 16 bis 19 abgedruckt.