Konkurrenzklausel in Programmierer-Veträgen?

10.10.1980

Die Einführung einer "Konkurrenzklausel" bei Programmierer-Verträgen ist nach Ansicht von DV-Chef Franz Kermes in vielen Unternehmen "geradezu notwendig" geworden. Ein Großteil der Softwerker habe seit jeher eine tiefen Einblick in organisatorische Zusammenhänge oder Arbeitsabläufe und meist auch Zugriff zu geheimen Daten. Immer häufiger komme es vor, daß DV-Leute bei einem Stellenwechsel dieses Know-how für ein "sattes Gehalt" bei der Konkurrenz einbrächten. "Für uns ist es bitter", ärgert sich DV-Leiter Bernd Frühauf, "wenn mit großem Aufwand Software erstellt wurde und ein Konkurrent später mit relativ geringem Aufwand das gleiche Ziel erreichen kann." Allerdings sieht er vor dem Hintergrund der derzeitigen DV-Personalsituation keine Möglichkeit, die Forderung nach einer Konkurrenzsperre zu realisieren. Bei einer Neueinstellung sei eine Absage bereits vorprogrammiert, denn jeder DV-Mann kenne seinen Marktwert.

Franz Kermes

DV-Leiter, Richard Hirschmann

Radiotechnisches Werk, Esslingen

(IBM 4341, DOS/VS)

Die Einführung einer Konkurrenzklausel bei Programmierer-Verträgen ist in vielen Unternehmen nicht nur erwägenswert, sondern bezogen auf unsere Personalmarkt-Situation geradezu notwendig. Ein Großteil der Programmierer hat seit jeher einen tieferen Einblick in die organisatorischen Zusammenhänge eines Betriebes und meist auch Zugriff zu geheimen Daten und Arbeitsabläufen. Sicherlich würde sich jeder Unternehmer freuen, wenn er über die Kalkulation, Stücklisten- oder Fertigungsplanung oder über Kunden- und Lieferantenstämme seines Konkurrenten Kenntnis bekommen würde. Wenn dieses Wissenspotential weitergegeben wird, kann es zu schwerwiegenden Problemen führen.

Die Wissensträger innerhalb einer DV-Abteilung sind zwar vorrangig Organisations- oder Systemprogrammierer, aber auch qualifizierte Operatoren sollten nicht unterschätzt werden.

Denkbar wäre eine Konkurrenzsperre, die sich auf einen Zeitraum von vielleicht ein oder zwei Jahren bezieht. Der Programmierer sollte unter anderem, unmittelbar nachdem er " seine Kündigung ausgesprochen hat, nur noch für unbedenkliche Aufgaben eingesetzt werden.

Vorwiegend sind es die jüngeren Leute, die gerade von einer DV-Schule oder Universität kommen und versuchen, ihren ersten Job wissensmäßig auszupokern. Der erste Arbeitgeber trägt häufig die Kosten für Seminare und Schulungen oder investiert viel Zeit, um einen auch praktisch qualifizierten Mitarbeiter zu bekommen. Dieser wechselt jedoch bereits nach kurzer Zeit zu einem Konkurrenzunternehmen, wo er sein Branchen-know-how für ein wesentlich höheres Gehalt einbringen kann. Da in den Unternehmen mehr und mehr Daten gespeichert werden, ist es an der Zeit, daß sich auch Vorstände und Geschäftsführungen langsam mit diesen Problemen auseinandersetzen.

Gerhard Eifler

ORG/DV-Leiter und Prokurist,

Klaus & Hans Pappell GmbH &

Co., Zeppelinheim

Ausgehend von der Überlegung, daß es sich bei der Programmierung um eine geistige Arbeit handelt, ist der Druck, der durch eine Konkurrenzklausel entstehen würde, sicher gleichbedeutend mit Entstehen von Gegendruck. Nur in einer entspannten Atmosphäre sind Programmierer, die meist sehr sensible Menschen sind; zu echten Leistungen fähig. Ist dieses Arbeitsklima nicht gegeben, tun sie nur ihre Pflicht und das ist weder für den Arbeitgeber noch für den "Softwerker" auf Dauer zu ertragen. Man kann wohl davon ausgehen, daß eine Konkurrenzklausel für einen Programmierer in der Lohnbewertung zu einem nicht zu unterschätzenden Abschlag wird und gerade die Besseren hier am extremsten in der Negativbewertung stehen werden. Kalkuliert man eine durchschnittlich zu erwartende Verhaltensweise ein, gelangt man unwillkürlich zu der Einsicht, daß eine Konkurrenzklausel wahrscheinlich qualitativ zu einer negativen Auslese aus dem Programmiererreservoir führen wird.

Entsteht dennoch die Frage für die Unternehmensleitung, wie die allzu starke Programmierer-Fluktuation m den Griff zu bekommen ist, plädiere ich für die vertragliche Vereinbarung mittlerer Kündigungsfristen. Diese werden schon eher akzeptiert, wenn sie etwa ein halbes Jahr betragen.

Branchenmäßig sehr differenziert zu beantworten ist die Frage wie vermieden werden kann, daß ein Programmierer sein Wissen und die Erfahrung, welche er in einem Unternehmen erworben hat, an ein Konkurrenzunternehmen weitergibt. Im allgemeinen gilt, daß ein gewisser Know-how-Austausch durch Programmierer sehr vorteilhaft für die Unternehmen sein kann und selbst eine Fremdbewertung von Wissen in begrenztem Umfang wenig schadet, wenn dabei nicht die gleiche Branche, das heißt, die Konkurrenz betroffen ist.

Ein anderer Beurteilungsmaßstab muß angelegt werden, wenn es sich zum Beispiel um eine Neueinführung oder Umstellung in kleineren- oder mittleren Betrieben handelt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Firmen gut beraten, wenn sie außerhalb des normalen Arbeitsvertrages für die Dauer einer Einfühlung oder Umstellung zusätzlich einen Werk- oder Projektvertrag mit ihren Programmierern abschließen. Dabei sollte sich der Arbeitgeber nicht kleinlich zeigen und nach erbrachter Leistung einen Bonus zahlen; Damit läßt sich häufig vermeiden, daß ein Programmierer nach vollzogener und bezahlter Ausbildung inmitten eines Projektes kündigt oder nahezu erpresserische Forderungen stellt.

Sucht man hier nach Lösungen, so kommt man zwangsläufig auf das Problem der Rangfolge von Bewertung der Eigenschaften und Fähigkeiten des Programmierers einerseits und dem Verhalten der Unternehmensleitung andererseits. Bei Großbetrieben sind die gegenseitigen Abhängigkeiten meist geringer und ein gewisses Beamtentum läßt hier sicher weniger Fluktuation aufkommen. Auch der mögliche Wissensklau ist hier infolge stärkerer Spezialisierung geringer. Eine optimale Lösung könnte wie folgt aussehen:

1. Die Unternehmensseite bietet einen fairen Vertragsvorschlag an. Dabei muß das Gehalt in der Bandbreite für äquivalente Tätigkeiten liegen, und die Kündigungszeit darf nicht zur Knebelung führen. Eine vertragliche Absicherung gegen firmenschädigendes Verhalten sollte gleichzeitig abgedeckt sein.

2. Bei der Auswahl von Programmierern muß besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen ein sehr viel stärkeres Gewicht auf charakterliche Eigenschaften gelegt werden. Denn ein Programmierer hat oft den größten Einblick in das gesamte Unternehmen. Deshalb muß hier einer loyalen Persönlichkeit unbedingt Vorzug vor einem "Genie" gegeben werden, das diese charakterlichen Eigenschaften nur begrenzt besitzt.

Vergleicht man die Kosten des Zukaufs von Programmpaketen mit den unkalkulierbaren Risiken eines unzuverlässigen Programmierers, so leuchtet dies wohl jedem ein. Die Probleme, die hier für die Unternehmensleitung bei der Einstellung oder bei Sondersituationen entstehen, können auch nicht durch den schönsten Vertrag abgefangen werden.

Bernd Frühauf

DV-Leiter, Industrie Automation GmbH & Co., Heidelberg

(IBM /34)

Eine Konkurrenzklausel ist in unseren Anstellungsverträgen für Programmierer nicht enthalten. Die Beschäftigung eines DV-Mitarbeiters ist in einem mittelständischen Unternehmen mit einer relativ kleinen DV-Abteilung meist eine reine Vertrauenssache.

Bereits bei der Bewerbung eines neuen Mitarbeiters sollten die Verantwortlichen überlegen, ob der Einzustellende überhaupt für das Unternehmen geeignet ist. Sicherlich ist es bei der heutigen DV-Personalmarkt-Situation nicht einfach schwarz und weiß zu unterscheiden, denn manch ein DV-Chef muß nehmen, was er kriegt. Problematisch dürfte sich insofern auch die "Forderung" nach einer Konkurrenzklausel bei der Einstellung eines Programmierers erweisen. Eine Absage ist sicherlich vorprogrammiert, weil jeder DV-Mann seinen hohen Stellenwert kennt.

Wenn ein Programmierer heute ein Unternehmen verläßt, ist es zum Teil sekundär, ob seine Unterlagen zurückbleiben oder ob er kopierte Statements mitnimmt. Sein gespeichertes Wissen, das er eventuell durch teure Seminare (die vom Arbeitgeber bezahlt wurden) erworben hat, kann ihm einerseits keiner mehr nehmen, und andererseits kann ihm niemand verbieten,. dieses beim nächsten Unternehmen einzusetzen. Für uns ist es jedoch bitter, wenn mit einem großen Aufwand Software erstellt wurde und die Konkurrenz später mit verhältnismaßig geringen Kosten das gleiche Ziel erreichen kann. Aber zu verhindern ist dieser Prozeß, von dem indirekt wohl jedes Unternehmen betroffen ist, leider nicht.

Eine rechtliche Handhabe hat ein Unternehmen nur dann, wenn der Programmierer tatsächlich Programme kopieren würde. Diese Art von Diebstahl kommt zwar nicht selten vor, aber als schwierig erwies es sich bisher, derartige Vergehen konkret nachzuweisen.

Wir legen heute unsere Verträge für DV-Mitarbeiter auf zirka drei Jahre fest. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind daran gebunden. Dies ist für uns eine Möglichkeit, ohne Konkurrenzklausel eventuelle Fluktuationen zu vermeiden.