Straffrei und verschwiegen:

Kongreß der Elite?

03.04.1978

MÜNCHEN - Der DSB-KONGRESS'78 in Düsseldorf ist sicherlich das Jahrestreffen besonders fachlich beschlagener und beruflich engagierter Leute. Wenn Dr. Hansjörg Geiger in seinem unlängst in DSWR 3/78 veröffentlichten Beitrag ("Der Datenschutzbeauftragte im Betrieb - ein Überblick") recht hat, dann handelt es sich geradezu um den Kongreß einer Elite.

Im Kapitel "Zuverlässigkeit" postuliert Geiger die Standards für das menschliche und charakterliche Wohlverhalten von DSBs und nennt eine Reihe von Eigenschaften, die zu erfolgreicher Datenschützertätigkeit offensichtlich unentbehrlich sind oder die der DSB doch möglichst haben sollte: Gewissenhaftigkeit, Straffreiheit, Verschwiegenheit, Standvermögen, Durchsetzungsvermögen, Überzeugungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Entscheidungsfähigkeit und Lernvermögen.

Wörtlich heißt es weiter: "Neben den persönlichen Eigenschaften sollte der DSB im Unternehmen einen guten Ruf haben, wobei es besser ist, keinen Ruf zu haben, also im Unternehmen unbekannt zu sein, als ein negatives Image zu besitzen.... Soweit dem DSB ein Ruf vorausgeht, sollte er als sachlich, zuverlässig, neutral und nicht übertrieben ehrgeizig gelten."

"Lernvermögen" nennt Geiger bereits bei den wünschenswerten DSB-Eigenschaften. An anderer Stelle sagt er: "An der Weiterbildung sollte eigentlich nicht nur der DSB selbst interessiert sein. Dennoch müßte der Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungsseminaren und auf Erhalt der notwendigen Literatur zumindest besprochen werden."