Tätliche Angriffe und grobe Beleidigung

Kollegin bedroht - fristlos gekündigt

20.10.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Grobe Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen rechtfertigen Kündigung

Grobe Beleidigungen von Kolleginnen seien geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Auch tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb rechtfertigten grundsätzlich die außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber habe alle Arbeitnehmer seines Betriebs vor tätlichen Angriffen zu schützen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund sei die fristlose Kündigung vom 13.11.2008 gerechtfertigt. Das Verhalten der Klägerin gegenüber ihren Kolleginnen war nicht länger tragbar und rechtfertigte angesichts der vorausgegangenen Gespräche, die mit ihr geführt wurden, auch unter Berücksichtigung der langen Betriebszugehörigkeit der Klägerin die außerordentliche Kündigung.

Das gezeigte Verhalten sei eine Bedrohung einer Arbeitskollegin, das hier durch nichts zu rechtfertigen sei und im vorliegenden Fall auch durch ein Verhalten der Auszubildenden auch nur ansatzweise provoziert worden sei. Dies habe der Arbeitgeber zu Recht mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung geahndet.Klarmann empfiehlt, dieses Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Vizepräsident, c/o Passau, Niemeyer & Kollegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.vdaa.de