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Knebelverträge bei Sony Music

16.09.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wer als "Recording Artist" einen Plattenvertrag beim Musikriesen Sony Music unterschreibt, sollte genau auf das Kleingedruckte achten: Der Konzern hat seinen Standardverträgen seit neuestem eine Klausel hinzugefügt, mit der ein Künstler alle Rechte für die Verwertung seines Namens (und dessen Variationen) in Internet-Domains an den Medienriesen abtritt. Und zwar zeitlebens - also auch im Falle einer Trennung der Vertragspartner. Klingt, als ob wir bald noch mehr Fälle wie "T.A.F.K.A.P" (The Artist formerly known as "Prince") erleben müßten. Der als Roger Nelson geborene Multiinstrumentalist aus Minneapolis hatte seinen Künstlernamen opfern müssen, um aus einem angeblichen (allerdings anders gelagerten) Knebelvertrag mit Warner Brothers herauszukommen.