Kleines Leasing - Lexikon

20.03.1987

Horst Beloch ist freier Wirtschaftsjournalist in München

Eigentümer:

Der Leasing - Gegenstand bleibt vertragsrechtlich wie wirtschaftlich Eigentum der Leasing - Gesellschaft.

Finanzierungsleasing:

Finanzierungsgesellschaften vermieten ihre Anlagengegenstände an ihre Kunden. Sie haben selbst kein Interesse am Verkauf eines bestimmten Produktes. Sie bemessen lediglich eine Kreditlinie. In ihrem Rahmen bestellt der Kunde Güter nach seiner Wahl. Leasinggesellschaften ähneln Banken. Sie interessieren sich im allgemeinen auch nicht dafür, was der Kunde im einzelnen für seinen Kredit anschafft. Die führenden Leasingunternehmen der Bundesrepublik gehören entweder Banken oder sind mit ihnen eng verbunden.

Grundmietzeit:

Diese Zeit ist kürzer als die allgemeine Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Während dieser Periode kann der Vertrag von keiner Seite gekündigt werden, es sei denn, einer der Partner verhält sich vertragswidrig. Übliche Grundmietzeiten dauern 24, 36 oder 48 Monate. Herstellerleasing: Hersteller wählen die Form des sogenannten Operating - Leasing neben Bezahlungen, Kauf auf Wechsel oder gegen Ratenzahlung als weiterer Vertriebsweg. Sie erwarten sich davon eine Umsatzsteigerung. Bei Gegenständen, die technisch schnell überholt sind, wie beispielsweise DV - Anlagen, wird dem Kunden dieses Risiko durch das Herstellerleasing gemindert. Nach einer vereinbarten Zeit gibt der Leasingnehmer sein Modell zurück, ohne daß er voll zu bezahlen hatte und ohne daß er Gefahr gelaufen ist, es auf dem Second - hand - Markt nicht oder nicht zu einem befriedigenden Gegenwert verkaufen zu können. Er wählt vielmehr aus dem neuen Angebot des Herstellers ein Gerät zum Umtausch mit neuem Leasingvertrag.

Instandhaltungs - und Reparaturkosten:

Sie hat der Leasingnehmer ebenso wie Versicherungskosten und Steuern für Kraftwagen zusätzlich zu den laufenden Leasingraten zu übernehmen. Es gibt Leasinggesellschaften, die auch diese Posten zusammen mit der Leasingrate erheben und die entsprechenden Beträge weiterleiten.

Kaufoption:

Der Leasingnehmer vereinbart, den Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt sodann nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten. Er wird gleich bei Vertragsabschluß festgesetzt.

Leasingrate:

Sie setzt sich zusammen aus einem Teil, durch den der Kaufpreis während der Laufzeit getilgt wird. Der Abzug eines Restwertes bei Vertragsablauf ist möglich (Restwert siehe Seite 35). Durch den zweiten Teil der Rate deckt die Leasinggesellschaft ihre Kosten der Geldbeschaffung; das sind die Zinsen, die sie laufend einem Kreditinstitut zu zahlen hat. Der dritte Teil zahlt die Verwaltungsarbeit der Leasinggesellschaft und enthält einen Posten für das Risiko der Leasinggesellschaft, den Gegenstand vor Vertragsablauf weitervermieten zu müssen, wenn der Leasingnehmer zahlungsunfähig ist.

Liquidität:

Ein Vorteil des Leasing liegt darin daß der Leasingnehmer kein Kapital für die Anschaffung einzusetzen braucht. Er kann das Kreditvolumen, das ihm seine Bank zur Verfügung stellt, für andere Zwecke verwenden. Der Leasingnehmer zahlt also nicht zu Beginn eines Kaufes alles, sondern nur ratenweise, während er den Gegenstand nutzt. Die Amerikaner haben diesen Zusammenhang auf die Kurzformel "Pay as you see" gebracht.

Mieter zweiter Hand:

Im Rahmen des Herstellerleasing ist es möglich, technisch überholte Geräte zu niedrigen Raten zu leasen, die von anspruchsvollen Leasingnehmern nach relativ kurzer Dauer zurückgegeben worden sind, weil sie Wert auf das neueste Modell legten. Zur grundsätzlichen Einarbeitung genügt es manchmal sogar, die noch günstigere Leasingrate für Mieter der dritten Hand zu nutzen. Voranmeldungen für zurückkommende technisch überholte, aber noch einwandfrei funktionierende Geräte sind vielfach möglich.

Mietverlängerungsoption:

Bei einer solchen Vereinbarung hat der Leasingnehmer das Recht, den Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit zu erheblich niedrigeren Mietzahlungen weiter zu leasen.

Mobilienleasing:

Bezeichnet das Leasing beweglicher Gegenstände und Anlagen im Gegensatz zum Immobilienleasing, das das Leasing von Verwaltungs - und Fabrik - wie auch Handelsgebäuden meint. Das Immobilienleasing hat als junger Zweig bereits rund ein Viertel des gesamten Mietvolumens erreicht.

Restwert:

Das Leasingunternehmen nennt bei Vertragsabschluß einen Restwert, den der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluß noch hat. Diese Vereinbarung muß unter der Vor- aussetzung eines angemessenen Erhaltungszustandes verbindlich getroffen werden. Es geschieht vor allem im Autoleasing, da der Leasinggeber einen Weiterverkauf zum Restwert nicht mehr erwarten kann und eine entsprechende Nachforderung an den Leasingnehmer stellt.

Risiko:

Das Risiko der Zerstörung wie des Verlustes des Leasinggegenstandes etwa durch Einbruchdiebstahl trägt der Leasingnehmer. Es ist daher an ihm, selbst entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen.

Sale and lease back:

Nach diesem Verfahren verkauft ein Eigentümer seine Maschinen einem Leasingunternehmen und mietet sie anschließend wieder an. Unternehmen mit geringem Kapital nutzen diese Möglichkeit, zu größeren Mitteln zu kommen. Sie müssen jedoch einen guten laufenden Ertrag haben, um daraus regelmäßig die sodann entstehenden Leasingraten zahlen zu können.

Steuern:

Sind geregelt durch Erlasse des Bundesfinanzministers für das Mobilien - und für das Immobilien - Leasing. Im Normalfall sind die Leasingraten als Betriebsausgaben vom Einkommen voll abzusetzen, Vorteile für die Liquidität und die Rentabilität des Unternehmens. Die Leasingdauer liegt nämlich in aller Regel unter dem Zeitraum, den der Leasinggegenstand im Unternehmen genützt würde. Daraus ergeben sich in aller Regel höhere Leasingraten, als die Höhe der Abschreibung für Abnutzung (AfA) betrüge, wenn das Gerät gekauft worden wäre.

Vergleichbarkeit:

Bei der Auswahl unter Leasinggesellschaften wird auf diese Unterschiede geachtet: Höhe der Anzahlung, der Abschlußgebühren und der Monatsmiete; Laufzeit des Vertrags; Vorbehalt einer Zinsveränderung und die Voraussetzungen dafür; Einschluß von Versicherungen; Möglichkeit eines Umtausches vor Ablauf der Laufzeit; Möglichkeit einer Mietverlängerung und ihre Bedingung, Höhe des Restwertes. Das Kleingedruckte darf die vorangegangenen Inhalte nicht einschränken.

Zinsniveau:

Leasingverträge sollten bevorzugt in Perioden niedriger Zinsen wie gegenwärtig abgeschlossen werden. Der Zinssatz ist ein wesentlicher Bestandteil der Leasingrate. Er beeinflußt daher ihre Höhe maßgeblich. Der Leasingnehmer sollte so lange suchen, bis er eine Gesellschaft findet, die ihm einen den anderen vergleichbaren Zinsatz berechnet und sich vertraglich verpflichtet, ihn während der gesamten Laufzeit nicht zu verändern.