Anwender suchen Komplettlösungen von einem Anbieter:

Klare Tendenz zur Turn-key-Gesamtlösung

17.03.1989

Wer nach maßgeschneiderten DV-Lösungen für sein Unternehmen sucht, hat es nicht leicht. Die Anzahl der Hard- und Software-Anbieter ist nahezu unüberschaubar. Das Problem erweitert sich durch die noch bestehende Trennung von Hard- und Software. Dem widerspricht das Verhalten der Anwender. Mit der Erkenntnis, daß Systemimplementierung sorgfältig geplant sein muß, wächst auch die Forderung nach Gesamtlösungen aus einer Hand.

Immer weniger DV-Anwender wollen - so wird häufig berichtet - getrennte Verträge für Hard- und Software schließen und zwei verschiedene Vertragspartner für ihr Projekt akzeptieren. Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Leistungsdefinition, bei Fragen nach der Verantwortlichkeit und Haftung sowie zuweilen gemachte Negativerfahrungen mit einer solchen Trennung der Verträge lassen diese Tendenz zur einheitlichen Gesamtlösung "aus einer Hand" plausibel erscheinen.

Eine andere Entwicklung kommt dieser Tendenz zur DV-Gesamtlösung entgegen: Ein starker Konkurrenzkampf der Hardware-Hersteller und eine Verbesserung des Preis/ Leistungs-Verhältnisses im Bereich der Hardware haben dazu geführt, daß das Geld heute insbesondere im Software-Bereich verdient wird. Grob geschätzt, so berichten Branchenkenner, macht das anteilige Auftragsvolumen an DV-Projekten zugunsten der Software rund zwei Drittel gegenüber nur noch einem Drittel für die Hardware aus, und zwar mit steigender Tendenz zu Lasten der Hardware. So ist es nicht verwunderlich, daß auch diejenigen Hardware-Hersteller, die bis vor wenigen Jahren noch überhaupt keine Software-Leistungen anboten, in verstärktem Maße dazu übergehen, selbst DV-Gesamtlösungen anzubieten.

Die fortschreitende Durchdringung der betrieblichen Organisation durch den Computer führt zum Einsatz von immer komplexeren Gesamtsystemen. Diese erfüllen ihre Aufgabe für den Anwender erst in einem funktionsgerechten Zusammenwirken von Hard- und Software im Echtbetrieb. Eine solche Aufgabenstellung macht ein stärkeres Zusammenwirken von Anwender und Anbieter schon in der konzeptionellen Vorarbeit notwendig, um gemeinsam Klarheit über Funktionsumfang, Leistungsmerkmale, Zeitplan und Kosten des Projektes zu finden.

Sache des Anwenders ist in erster Linie die Festlegung der Anforderung an die Informationstechnologie, um eine möglichst optimale Unterstützung seiner geschäftlichen Aktivitäten (business-needs) zu erhalten, während der Anbieter für die Realisierung eines derartigen Anforderungsprofils nach geeigneten hard- und softwaretechnologischen

Lösungen sucht. Dabei erwartet der Anwender vom Anbieter immer häufiger eine maßgeschneiderte schlüsselfertige Gesamtlösung.

Wegen der erheblichen Auswirkungen solcher DV-Gesamtlösungen für die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation erscheint ein projektbegleitendes Management unerläßlich. Der Projektablauf wird in einzelne Projektphasen eingeteilt, für deren Abschluß die Erreichung konkreter Teilziele vorher vereinbart wird (sogenannte Meilensteine). Diese Vorgehensweise ermöglicht dem Anwender den Einbau sogenannter Sollbruchstellen in den Vertrag für den Fall, daß derartige Teilziele nicht termingerecht erreicht werden können. Dem Projektcontrolling kommt immer größere Bedeutung zu, wobei dieses Projektcontrolling ähnlich der Funktion der Ptojektüberwachung (Bauleitung) eines Architekten verstanden werden kann.

Ein derart phasenorientiertes Vorgehen in einem komplexen DV-Projekt macht eine sorgfältige Ausarbeitung des Vertrages notwendig. Der Anwender versucht in stärkerem Maße als früher, Einfluß auf die Vertragsgestaltung zu nehmen. So betrachtet ist es ein konsequenter Schritt, wenn Anwender immer mehr dazu übergehen, ein Ausschreibungsverfahren ähnlich der Ausschreibung im Bauwesen vor der Vergabe von DV-Aufträgen durchzuführen. Dies erfordert jedoch eine intensive konzeptionelle Vorarbeit, die vor der Formulierung der Ausschreibung zu leisten ist.