Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen gehörten bislang zum üblichen Repertoire von PC-Händlern, um Konkurrenten zu bekämpfen. Insbesondere Media-Markt- und Saturn-Hansa-Märkte, die beide zum Metro-Konzern gehören, hatten andere Händler mit zahlreichen Wettbewerbsklagen in die Ecke gedrängt. Diese Praxis stufte der Bundesgerichtshof nun in vier verschiedenen Verfahren als Rechtsmissbrauch ein. Auch auf bereits anhängige Verfahren dürften sich diese Entscheidungen des Gerichts noch auswirken.
In zwei Fällen hatten 14 Gesellschaften von Media Markt und Saturn gegen einen Konkurrenten geklagt, der für einen Computer mit CD-ROM-Laufwerk warb, das im aufgedruckten Preis nicht enthalten war. In den anderen Fällen richteten sich die Klagen gegen einen Bielefelder Händler, der für sein neues Geschäft mit günstigen Angeboten und einem Lkw-Sonderverkauf geworben hatte.