BGH will Ende Oktober urteilen

Klage gegen Bundesrepublik im Streit um IP-Adressen - Urteil verschoben

16.09.2014
Der Bundesgerichtshof muss das letzte Wort in einem langjährigen Rechtsstreit sprechen. Dabei geht es um die Speicherung von Daten beim Besuch von Webseiten des Bundes. Der Kläger sieht darin das Recht auf anonyme Internet-Nutzung verletzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte heute über die Klage eines Kieler Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Datenschutzaktivist Patrick Breyer wirft dem Bundesinnenministerium und anderen Bundesbehörden vor, mit der Speicherung von Daten bei Aufrufen ihrer Web-Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen.

Update: Der BGH hat seine Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen verschoben und für den 28. Oktober anberaumt. Ursprünglich hatten die Karlsruher Richter noch heute verkünden wollen. Ob ein eigenes Urteil fällt oder der BGH bestimmte Rechtsfragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt, ist offen.

Konkret geht es um die IP-Adresse, die einen Computer im Netz identifiziert. Mit dieser Ziffernfolge können Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone die konkrete Person bestimmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit diesem Internetzugang verbunden ist. Anbieter von Internetdiensten dürfen personenbezogene Daten laut Telemediengesetz aber nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung des Dienstes verwenden.

Der BGH will erst Ende Oktober ein Urteil sprechen.
Der BGH will erst Ende Oktober ein Urteil sprechen.
Foto: BGH

Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Januar 2013 waren beide Seiten in dem Rechtsstreit unzufrieden und legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. "Das wird sicherlich eine Grundsatzentscheidung", erwartet Breyer. "Denn von diesem Personenbezug der IP-Adresse hängt ganz viel ab im Internetrecht."

"Das Recht der Generation Internet"

Warum ist die Speicherung der IP-Adressen für den Aktivisten so problematisch? "Der Staat hat Zugriff auf diese Daten und kann sie ganz leicht bestimmten Personen zuordnen", erklärt Breyer. Wenn dann beispielsweise jemand die Web-Informationen des Bundesamts für gesundheitliche Aufklärung über Alkohol- oder Drogenmissbrauch aufrufe, seien das einfach Information, die nicht gespeichert werden dürften. "Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten", erklärte Breyer am Tag vor der BGH-Verhandlung. (dpa/sh)