Verwertungsgesellschaft befürchtet Einbruch der Vergütungen für Urheber

Keine Urheberpauschale auf Drucker: HP gewinnt in letzter Instanz gegen VG Wort

07.12.2007
Hewlett-Packard (HP) muss für seine verkauften Drucker keine pauschalen Urhebervergütungen an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung.

Die schriftliche Urteilsbegründung steht derzeit noch aus. Der Prozess der VG Wort gegen HP war als Musterprozess geführt worden. Es sollte geklärt werden, ob das Unternehmen für jeden seit 2001 verkauften Drucker eine an der Seitenleistung bemessene Vergütungspauschale zwischen zehn und 300 Euro zahlen muss. Die Verwertungsgesellschaft argumentierte damit, dass der Druckvorgang ein Kopieren von urheberrechtlich geschützten textlichen Inhalten sei und deshalb die Geräte mit pauschalen Urhebergebühren bepreist werden müssten – vergleichbar etwa mit dem Kopieren von CDs und DVDs. Auf Brenner zahlen die Hersteller respektive die Endkunden eine pauschale Abgabe an die Gema, die Verwertungsgesellschaft für Tonträger.

Der Bundesgerichtshof konnte dieser Argumentation allerdings nicht folgen. Sein Urteil betrifft nun wohl auch alle anderen Druckerhersteller, gegen die die VG Wort geklagt hatte. Dem Musterprozess war ein regelrechter Prozess-Wettstreit vorangegangen: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte die VG in erster Instanz Recht bekommen, HP war zur Zahlung der Abgabe verurteilt worden. Das OLG Düsseldorf hingegen hatte daraufhin für die Druckerhersteller entschieden, die Verwertungsgesellschaft ging deshalb beim BGH in Revision. Nach dem neuerlichen Urteil wird erwartet, dass die VG Wort die anderen beim BGH anhängigen Klagen nun zurückziehen wird – auch um die nun selbst zu tragenden Prozesskosten zu senken. "Ich befürchte erhebliche Auswirkungen für die Vergütungen der Urheber", zeigte sich VG-Vorstand Ferdinand Melichar unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. (sh)