Keine Strahlen-Gefährdung bei Bildschirmarbeit

13.09.1985

Dr. Klaus Renz, Leiter des Unfallverhütungsdienstes Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Köln

Die Diskussion um gesundheitliche Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen wird durch Informationen aus unterschiedlichen Quellen immer wieder in Gang gesetzt. Dazu trugen auch Werbe-Kampagnen bei, die von einer "alarmierenden Zahl von Fehlgeburten und Kindesmißbildungen bei Frauen, die während der Schwangerschaft an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiteten", sprachen.

Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektroindustrie in Köln als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hält es für ihre Pflicht, sich gegen eine unnötige Beunruhigung und Verunsicherung der Berufstätigen an Bildschirmarbeitsplätzen zu wenden.

Schon 1983 hat sich die Berufsgenossenschaft - auf eingehende Untersuchungen gestützt - eindeutig zur Strahlengefährdung geäußert. Es gibt keinen Grund, von einer Strahlengefährdung an Bildschirmarbeitsplätzen zu sprechen. Das gilt auch für schwangere Frauen und deren Nachkommenschaft.

Inzwischen liegt eine neuere umfassende Stellungnahme zum Bildschirmarbeitsplatz im AOMA-Report der Amerikanischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin mit folgenden Ergebnissen vor:

Erster Punkt - Strahlung: Es gibt bisher keine gesicherten experimentellen und klinischen Hinweise dafür, daß durch die Exposition gegenüber Strahlenemissionen von Bildschirmgeräten gesundheitliche Effekte aufgetreten sind. Die von Bildschirmgeräten gestreuten niedrigen Strahlungsdosen liegen unter den bisher bekannten Grenzdosen, die irgendwelche nachteiligen Effekte verursachen und somit also kein bedeutsames Risiko darstellen.

Zweiter Punkt - Fehlgeburten und Mißbildungen: Obwohl spitzfindige Behauptungen über vermehrt aufgetretene spontane Fehlgeburten vorliegen, gibt es zur Zeit weder epidemiologisch abgestützte Daten noch theoretische Grundkenntnisse, die einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit an Bildschirmgeräten und nachteiligen Schwangerschaftsfolgen mit hinreichender Sicherheit nahelegen.

Dritter Punkt - Muskulo-skeletale Probleme: Aufgrund der bisher vorliegenden Tatsache kann festgestellt werden, daß ernstzunehmende Erkrankungen, wie beispielsweise Arthritis oder Bandscheibenverfall, nicht beobachtet wurden. Dagegen können haltungsbedingte Beschwerden, wie etwa Verspannungen der Nackenmuskulatur und der Armmuskeln sowie Rückenschmerzen in indirekter Beziehung zur Tätigkeit an Bildschirmgeräten stehen. Diese Beschwerden lassen sich jedoch verhindern oder vermindern, wenn eine geeignete Arbeitsplatzanordnung und Gerätegestaltung gewählt wird.

Vierter Punkt - Augen: Bei der Benutzung von Bildschirmgeräten kann es zu einer Überanstrengung der Augen kommen. Es gibt bisher jedoch keinen Hinweis dafür, daß organische Augenschaden, wie etwa Katarakte (grauer Star), mit der Benutzung von Bildschirmgeräten in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden können. Augenermüdung, wie sie nach längerer. Arbeit an Bildschirmgeräten vorkommt, ist gewöhnlich auf korrigierbare Faktoren wie Blendung durch den Bildschirm und ungeeignete Raumbeleuchtung sowie auf korrigierbare menschliche Voraussetzung wie Kurz- oder Weitsichtigkeit zurückzuführen.

Fünfter Punkt - Geräuscheinwirkung: Es gibt keinen Hinweis dafür, daß die Geräuscheinwirkung durch Bildschirmgeräte ein gesundheitliches Problem darstellt.

Sechster Punkt - Belastung und Beanspruchung: Der wissenschaftliche Beirat ist der Meinung daß die Beanspruchung, die bei der Arbeit an Bildschirmgeräten auftritt, eher in Beziehung gesetzt werden kann zur Belastung durch den Inhalt der Arbeit beziehungsweise zu den Bedingungen, unter denen sie ausgeführt werden muß, als zur eigentlichen Bedienung der Bildschirmgeräte.

Die Berufsgenossenschaft schließt sich den genannten Ergebnissen des Reports der Amerikanischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin AOMA in vollem Inhalt an und erklärt, es besteht kein Anlaß, von einer Gefährdung an Bildschirmarbeitsplätzen zu sprechen oder gar zweifelhafte Maßnahmen dagegen zu ergreifen.