Nutzungsdauer und Produktqualitaet liefern nur Anhaltspunkte

Keine pauschale Loesung fuer die Bewertung von Programmen

23.04.1993

Computerprogramme sind Wirtschaftsgueter und stellen einen bestimmten Wert dar - ebenso wie Rechner oder andere Waren. Deshalb ergibt sich gelegentlich die Notwendigkeit, auch fuer die Software einen aktuellen und angemessenen Wert zu ermitteln. So kann Software zu einem Versicherungsschaden werden, zu einer Konkursmasse gehoeren, aber auch Sacheinlage eines Unternehmens oder Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Software wird moeglicherweise zur Absicherung eines Kredits herangezogen oder fuer eine weitere Vermarktung veraeussert. In all diesen und aehnlichen Faellen muss sich der Wert der Software ermitteln lassen.

Abstimmung zwischen DV und Betriebswirtschaft

Dieser Wert hat vielfaeltige Auspraegungen, und seine Ermittlung unterliegt neben den rein fachspezifischen oder branchenueblichen Kriterien sowie den betriebswirtschaftlichen Einflussgroessen auch rechtlichen Auflagen, wie sie zum Beispiel durch das Einkommenssteuer-Gesetz oder die Bilanzierungsrichtlinien vorgegeben werden.

Ueber steuerliche und bilanzrechtliche Kriterien wachen Buchhalter, Steuerberater und Wirtschaftspruefer. Ich will mich hier also auf die DV-technische und branchenspezifischen Betrachtungsweise beschraenken. Allerdings lassen sich die betriebswirtschaftlichen Faktoren dabei nicht ausgrenzen, da die ermittelten Werte eben auch oekonomische Daten sind. In der Praxis ist deshalb eine Abstimmung ueber die Zielsetzung der Bewertung zwischen Sachverstaendigen und Fachleuten sowohl auf der DV- technischen als auch auf der betriebswirtschaftlichen Seite ueblich.

Ein KFZ-Sachverstaendiger, der ein Auto bewertet, kann aus den Kraftfahrzeugpapieren wichtige Daten entnehmen, die dort eindeutig definiert und sogar auf einem genormten Formular niedergeschrieben sind. Ausserdem kann er das Auto innerhalb kurzer Zeit in Augenschein nehmen; falls notwendig, lassen sich die Teile des Fahrzeugs auch anfassen und messen. Darueber hinaus verfuegt der Sachverstaendige ueber praezise Listen, die Neu- und Zeitwert aller gaengigen Modelle und Jahrgaenge darstellen. Nicht zuletzt handelt es sich hier um eine ueberschaubare und allgemein bekannte Anzahl von Typen.

Nichts davon gilt fuer Software. Weder gibt es allgemeingueltige Papiere, in denen die Leistungsdaten, der Funktionsumfang oder sonstige klassifizierende Kriterien eines oder mehrerer Programme kurz und schluessig dargestellt waeren, noch laesst sich das Produkt so leicht in Augenschein nehmen wie ein Auto. Bewertungslisten oder auch nur eine strukturelle Zuordnung zu bestimmten Softwareklassen - im Sinne einer Bewertungshilfe - existieren schon gar nicht, und das wird wohl im wesentlichen auch so bleiben, denn die Auspraegung von DV-Programmen ist nun einmal unterschiedlich.

Folglich wird der Sachverstaendige nicht umhin koennen, sich mit der Software vertraut zu machen. Er muss also deren Funktionsumfang erkennen und verstehen lernen. Dazu bedarf es eines Zeitaufwandes, der auch bei kleineren Softwareprodukten nicht unerheblich ist. Eine Praesentation, wie sie bei Interessenten fuer Individualsoftware ueblich ist, reicht fuer eine Bewertung normalerweise nicht aus. Weitverbreitete Standardsoftware bildet hier eine Ausnahme.

Die Bewertung von Software ist bei weitem schwieriger als die Wertermittlung von Computerhardware. Je umfangreicher die Software, desto groesser der Aufwand, um sich mit ihr vertraut zu machen. Unerlaesslich ist selbstverstaendlich das Studium von Handbuechern und Dokumentationen; auch die Listings sind in Augenschein zu nehmen.

Der Prozess der Wertermittlung haengt ab von der Zielsetzung und der Art der Software. Ermittelt werden koennen Herstellkosten oder Anschaffungswert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Verkehrswert sowie Restwert, Teilwert etc. Fuer die Bewertung selbst gibt es im wesentlichen zwei Ausgangswerte, naemlich die Anschaffungs- und die Herstellkosten. Alle anderen Werte koennen davon abgeleitet werden.

Loser Zusammenhang mit der Abschreibung

Vom Anschaffungswert wird in der Regel ausgegangen, wenn die Software extern beschafft wurde und beispielsweise als Wert in der Anlagenbuchhaltung steht. In Abhaengigkeit von der Nutzungsdauer und dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis kann dann die Bewertung vorgenommen werden. Sie steht also zumindest in einem losen Zusammenhang mit dem Abschreibungsprozess und aehnelt hier methodisch der Wertermittlung von Hardware.

Weiter muss die Entwicklung des Marktpreises bei dem zu bewertenden Produkt oder bei vergleichbaren Softwarepaketen beachtet werden. Ausgehend vom Charakter des zu findenden Wertes - zum Beispiel Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Restwert - und der verstrichenen Zeit, laesst sich dann der Wert ermitteln.

Bewertungen der geschilderten Art treten haeufig dann auf, wenn Software durch Brand oder andere Einfluesse verlorengegangen ist und somit zu einem Versicherungsschaden wurde. Wichtig ist eine solche Bewertung auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Veraenderungen in den Besitzverhaeltnissen von Unternehmen, wo die Software eine Rolle als Einlage spielt.

In den Faellen, wo die Herstellungskosten direkt oder als Ausgangsbasis fuer eine Bewertung ermittelt werden muessen, hat der Gutachter den Entstehungsprozess nachzuvollziehen. Fuer die Entwicklung einer Software sind bestimmte Phasen typisch und unverzichtbar. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Planung, Systementwurf, Programmierung, Test, Dokumentation und Einfuehrung. In Wirklichkeit ist dieser Prozess selbstverstaendlich viel tiefer gegliedert und erfaehrt in Abhaengigkeit von dem zu erstellenden Produkt vielfaeltige zeitliche Verschiebungen, Ueberlappungen und Kombinationen.

Dabei spielen die in den verschiedenen Softwarehaeusern eingesetzten Engineering-Verfahren natuerlich eine gewisse Rolle. Auch wenn Entwickler diese Strukturierung des Entwicklungsprozesses organisatorisch nicht bewusst einhalten, so werden sie die dazu erforderlichen Taetigkeiten dennoch ausfuehren - auf ihre Weise.

In Praxis und Wissenschaft sind fuer die einzelnen Phasen und Vorgaenge eine Vielzahl unterschiedlicher, aber verwandter Begriffe im Umlauf. Es herrscht dasselbe unbekuemmerte Sprachenchaos, das die DV insgesamt charakterisiert und behindert. Bei dieser Gelegenheit moechte ich einmal meinem Erstaunen darueber Ausdruck geben, dass sich praktizierende Entwickler auf der einen Seite sowie Lehre und Forschung auf der anderen beinahe notorisch ignorieren beziehungsweise die im jeweils anderen Lager genutzten und empfohlenen Verfahren einfach nicht beachten. Dabei handelt es sich moeglicherweise um ein typisch deutsches Phaenomen.

Je besser die Software-Entwicklung dokumentiert ist, um so geringer faellt der Bewertungsaufwand aus. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass jedes Unternehmen die Entwicklungskosten nach seinen eigenen Kriterien sammelt. In Ausnahmefaellen gibt es darueber gar keine schluessigen Unterlagen. Projekt-Controlling ist in der Softwarebranche gelegentlich noch recht unterentwickelt.

Gelegentlich muss ein Softwarepaket daraufhin untersucht werden, welcher Kaufpreis fuer eine geplante weitere Vermarktung angemessen ist. Kaeufer oder Verkaeufer wollen dadurch ihr Risiko kalkulierbar machen.

Einflussgroessen haengen von der Zielsetzung ab

Was diesen Fall besonders schwierig macht, ist die Notwendigkeit, eine Voraussage fuer die Zukunft zu treffen. Um den gesuchten Wert einzugrenzen, sind neben der Ermittlung der Qualitaet und anderer ueblicher Faktoren unter anderen auch die Vermarktungsfaehigkeit, das Marketing-Konzept sowie die Vertriebsorganisation zu untersuchen. Eine Garantie fuer die Richtigkeit dieser Schaetzungen kann der Gutachter natuerlich nicht uebernehmen. Deshalb wird er in seiner Kenntnis des Marktes eher eine konservative Einschaetzung bevorzugen.

Fuer Bewertung von Software gibt es eine Vielzahl von Einflussgroessen, die in jedem Fall stark abhaengig sind von der Art des zu ermittelnden Wertes, also von der Zielsetzung. Die wesentlichen Faktoren sind Art, Funktionsumfang, Groesse und Komplexitaet der Programme, unterstuetzte Rechner- und Betriebssysteme sowie Qualitaet der Software. Der letzte Punkt gliedert sich in die Qualitaet des Loesungskonzeptes, der Bedieneroberflaeche, der Programmierung und der Dokumentation sowie die Portierbarkeit etc.

Geht es darum, einen Kaufpreis fuer Software zu ermitteln, so fliessen in die Beurteilung weitere Faktoren ein, die im wesentlichen den Markt betreffen. Im einzelnen sind hier zu nennen:

- die Aktualitaet der Programme,

- der potentielle Kundenkreis,

- die Ausstattung des Marktes mit Konkurrenzprodukten,

- die Preisgestaltung der Mitbewerber sowie

- das Marketing-Konzept, die Vertriebsorganisation und die Vertriebswege.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Nutzungsdauer. Sie kann zwischen drei und zehn Jahren liegen (siehe die Abbildung). Nicht beruecksichtigt sind dabei Ausnahmefaelle, wo Software gar nicht oder nur kurz zum Einsatz kommt. Ganz selten kommt es auch vor, dass kommerziell einsetzbare Programme, die ueber die Zehnjahresfrist hinaus in Gebrauch sind.

Generell laesst sich feststellen, dass der Wertverlust in den ersten beiden Jahren sehr hoch ist. Selbstverstaendlich koennen solche Aussagen lediglich auf eine Tendenz verweisen. Auch die grafische Darstellung stellt keineswegs ein allgemeingueltiges Verfahren "zum Ablesen" dar.

Detaillierte Wertbestimmungen bleiben also der Untersuchung des jeweiligen Einzelfalles vorbehalten. Dabei ist die Versuchung gross, zuerst nach Softwareklassen zu suchen und darueber dann eine Einteilung bezueglich der ueblichen Lebenserwartung zu gewinnen.

Nun gibt es in der Tat eine grosse Vielfalt an unterschiedlichen Softwareklassen. Da waere zuerst eine Klassifizierung nach Betriebssystem und unterstuetzten Rechnern. Programme koennen beipielsweise auf MS-DOS, Windows, Novell, Netware und anderen Netz-Betriebssystemen, auf Unix und seinen Derivaten sowie auf Apple-Rechnern, oder weiteren proprietaeren Systemen wie IBM AS/400, HP 3000, DEC VAX und - nicht zu vergessen - Grossrechnern ablauffaehig sein.

PC-Programme im unteren Lebenserwartungs-Bereich

Bei naeherer Betrachtung laesst sich feststellen, dass sich PC- Programme sicherlich im unteren Bereich der Lebenserwartung bewegen. Gaengige Produkte fuer Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sowie andere fuer den Arbeitsplatz uebliche administrative Hilfsprogramme duerften eine durchschnittliche Nutzungsdauer von drei bis vier Jahren erreichen.

Eine wesentliche Rolle spielt hier allerdings das Update-Gebaren des Lieferhauses. Die mittlerweile ueblichen guenstigen Update- Usancen im PC-Softwarebereich ueben selbstverstaendlich einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer aus.

Workstation-Produkte zur Aufholjagd gestartet

Bei den "groesseren" Betriebssystemen und Rechnern ist die durchschnittliche Nutzungsdauer hoeher; bei den Grossrechnern duerfte sie immer noch am laengsten sein. Fuer die Zukunft ist da jedoch moeglicherweise eine Aenderung zu erwarten: Im Zeitalter des Downsizing und der damit einhergehenden Entwicklung immer leistungsfaehigerer PC- und Workstation-Maschinen wird hier eine Nivellierung eintreten muessen. Der Umbruch und die Neuorientierung in der DV-Branche hat massiven Einfluss auf die Bewertung von Software und muss entsprechend beruecksichtigt werden.

Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Rechnerart und das genutzte Betriebssystem keine allzu grossen Hilfen fuer eine Bewertung im Sinne einer aufwandsarmen Klassifizierung darstellen. Es ist eben nicht moeglich, den Wert eines Softwarepaketes zu einem bestimmten Zeitpunkt einfach in einer Tabelle abzulesen.

Einen wesentlichen Einfluss auf die Nutzungsdauer und damit den Bewertungsvorgang uebt die Anwendungsart der Software aus. Umfangreiche Pakete, die einen hohen Einfuehrungsaufwand durch organisatorische Massnahmen verlangen - zum Beispiel PPS-Loesungen - , erreichen in der Regel eine lange Nutzungsdauer.

Die Ermittlung von angemessenen Werten ist vor allem deshalb so schwierig, weil die Software selbst sowie die fuer eine Bewertung notwendigen Parameter und Einflussgroessen nicht auf einen Blick ueberschaubar und erfassbar sind. Fuer meine Arbeit als Sachverstaendiger benutze ich deshalb - je nach Anforderung - mehrere selbst entwickelte Arbeits- und Frageboegen. Gleichwohl ergeben sich immer wieder neue Faktoren und Varianten fuer die Bewertung, die noch nicht beruecksichtigt sind, aber unbedingt einbezogen werden muessen.

Abschliessend moechte ich die Softwarehaeuser darin bestaerken, solide Entwicklungswerkzeuge zu benutzen sowie jede Entwicklungsphase angemessen und gut zu dokumentieren. Auch die Entwicklungskosten sollten schluessig protokolliert werden.

Fuer die Softwareschmieden ist dieses Ziel eigentlich unverzichtbar, und dem Bewerter erleichtert es die Arbeit. Ob dazu nun CASE oder andere Methoden eingesetzt werden, ist relativ unerheblich.

*Werner Weschta ist Unternehmensberater und oeffentlich bestellter und vereidigter DV-Sachverstaendiger in Stuttgart.

Abb: Im allgemeinen wird eine Software drei bis zehn Jahre eingesetzt. Quelle: Weschta