Videoportale

Keine Haftung für Nutzer-Uploads

17.11.2010
Von pte pte
Für die Uploads urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Nutzer müssen Online-Videoportale den eigenen Kopf offenbar nicht hinhalten.

Zumindest hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in einem Urheberrechtsverfahren gegen die Betreiber des Social Video Networks Sevenload.com zugunsten der Plattform entschieden. Dem Urteil zufolge macht sie sich "die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten".

Obwohl es im deutschen Rechtssystem keine Präzedenzfälle gibt, erkennt Sevenload in der Entscheidung "eine wichtige Klarstellung für Online-Videoportale". Die Haftungsfrage hinsichtlich der Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte ist nach Ansicht des Unternehmens damit für viele Anbieter gerichtlich geklärt. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg im Dezember 2008 jedoch noch gegen das Videoportal entschieden und auf Antrag eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst. Nunmehr hob das OLG das Urteil auf. Von Sevenload war auf Nachfrage von pressetext bis Redaktionsschluss dieser Meldung keine Stellungnahme erhältlich.

Keine Inhaltsprüfung durch Anbieter

Bei nutzergenerierten Inhalten findet in der Regel keine redaktionelle Prüfung durch die Plattformbetreiber statt. Das Gericht stellt klar, dass keine überprüfte Freischaltung von Inhalten erfolgt. Laut Sevenload wird geschützter Content aber unmittelbar nach Kenntnis gesperrt. "Uns ging es in diesem Rechtsstreit nicht darum, im Sinne von piratierten Plattformen die Nichthaftung eines Anbieters noch einmal klarzustellen", sagt Sevenload-CEO Axel Schmiegelow.

Die Musik- wie auch die Filmindustrie haben durch Web-Piraterie, illegale Downloads und Streaming-Seiten wie kino.to hohe Einbußen hinnehmen müssen. Sie sind nach wie vor auf der Suche nach Verantwortlichen und Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung. Erst vor wenigen Wochen hat die Filmwirtschaft einen Musterprozess gegen einen Internet-Provider angestrengt, um die Sperre von kino.to zu erzwingen. Noch ist offen, ob die Provider für den Zugang zu illegal verbreiteten Inhalten zur Verantwortung gezogen werden können. Bei den Portalbetreibern ist dies offenbar nicht der Fall. (pte)