Telekom-Affäre

Keine Anklage gegen Zumwinkel und Ricke

14.06.2010
Nun ist es amtlich: Der frühere Telekom-Konzernchef Kai-Uwe Ricke und der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel werden in der Telekom-Bespitzelungsaffäre nicht angeklagt.

Das Ermittlungsverfahren gegen sie sei eingestellt worden, sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Montag in Bonn. Es sei kein hinreichender Tatverdacht festgestellt worden. In der Affäre geht es um das Ausschnüffeln von Gewerkschaftern, Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten. Das Vorgehen hatte einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit und bei Betroffenen ausgelöst. Bespitzelt wurden etwa 50 Personen.

Gegen Zumwinkel und Ricke hatte laut Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht bestanden, die illegale Erhebung von Telefondaten in den Jahren 2005 und 2006 angeordnet zu haben. Die Ermittlungen gegen beide Spitzenmanager wurden nach zweijähriger Dauer aus Mangel an Beweisen oder wegen erheblicher Zweifel an ihrem Mittun oder ihrer Mitwisserschaft eingestellt.

Zumwinkel und Ricke hatten stets abgestritten, in die Bespitzelung verwickelt gewesen zu sein. Mit den illegalen Aktionen sollte eine undichte Stelle im Aufsichtsrat gefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist. Gegen drei Telekom-Mitarbeiter, darunter einen Leiter der Konzernsicherheit, sowie den Geschäftsführer einer Berliner IT-Firma wurde Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erhoben.

Ganz aus dem Schneider sind Ricke und Zumwinkel aber noch nicht: Die Deutsche Telekom hält weiterhin an ihren Schadenersatzforderungen fest. Je eine Million Euro will der Konzern von den beiden ehemaligen Spitzenmangern, wie eine Konzernsprecherin am Sonntag bestätigte. Ob der Konzern seinen Forderungen mit zivilrechtlichen Klagen Nachdruck verleihen werde, könne aber erst nach Akteneinsicht entschieden werden. "Dafür müssen wir die Unterlagen erst sichten." Zumwinkel hatte die Schadenersatzforderungen in einem Interview vergangenes Jahr als "Gipfel der Unverfrorenheit" bezeichnet. (dpa/tc)